Holzschlag am Uto-Kulm
|
Auf dem Üetliberg
wurde abgeholzt, unübersehbar und für viele ein Ärgernis. Der
wuchtige Hotelkomplex fällt jetzt weit herum viel besser ins
Auge. Bist anhin ist die Frage nicht beantwortet, wie viele
Bäume illegal und mit Wissen oder Hilfe des nicht zuständigen
ETH-Försters geköpft und gefällt wurden.
Nachdem jetzt eine ganze Reihe von Bäumen auf der Südwestseite
des Kulms für den Holzschlag angezeichnet worden sind, haben wir
uns bei den zuständigen Ämtern nach den Gründen erkundigt.
Daraufhin sind wir vom Leiter des Forst-
kreises 1, Dr. Theo Hegetschweiler, und dem für Stallikon
zuständigen Gemeindeförster, F. Landolt, der die Bäume
angezeichnet hatte, zu einer Begehung eingeladen worden.
Anlässlich des Augenscheines sind wir über die geplant Fällung
von 47 Bäumen ausführlich informiert worden.
Der Wald unterhalb des Kulms bis zur Gratstrasse ist
Privatbesitz von G. Fry. Auf dessen Initiative hat der
Gemeindförster die Bäume angezeichnet. Zwar gibt es keine
gesetzliche Pflicht den Wald zu nutzen (ausser bei
Borkenkäferbefall), hingegen hat der Grundeigentümer das Recht,
dass ein Holzschlag bewilligt wird, sofern die Bedingungen der
Waldgesetzgebung erfüllt sind: Die Waldfunktion darf nicht
gefährdet, die Waldverjüngung muss gewährleistet und die
Baumarten müssen standortgerecht sein.
Wer Bäume Fällen will, braucht eine Bewilligung. Diese wird mit
der Anzeichnung durch den Gemeindeförster erteilt. Es wird ein
Anzeichnungsprotokoll erstellt. Für flächige Räumungen wäre eine
Bewilligung des kantonalen Forstdienstes (Forstkreis)
erforderlich.
Im Verlauf unserer Begehung besichtigten wir die 47
angezeichneten Bäume. Nach folgenden Kriterien sind die Bäume
zum Fällen freigegeben worden:
Begründung Anzahl Bäume |
| ○ |
Wegen
Sicherheit notwendig, z.B wegen Fäulnis oder Bruch von
Stammteilen |
10 |
| ○ |
Waldbaulich empfehlenswert |
|
| |
„Erntereif“ (dicke Bäume) |
13 |
| |
Kombination „erntereif“ und Sicherheit |
4
|
| |
Förderung positiver Auslese (Begünstigung guter Bäume) |
5 |
| |
Negative Auslese (qualitativ schlechte Bäume) |
2 |
| |
Förderung des Eibenbestandes (mehr Licht) und Freistellen von
Verjüngungen |
2 |
| ○ |
Arbeitstechnisch erforderlich wegen Fallrichtung im Gelände
|
2 |
| ○ |
Nicht
erforderlich wegen Sicherheit oder Waldbau, aber Bedingungen der
Waldgesetzgebung erfüllt |
9 |
Ich möchte hier
einen Kommentar zum Begriff „ernte- oder hiebreif“ anführen.
Erntereife Bäume sind relativ dicke Bäume. Grundsätzlich wächst
ein Baum mit zunehmendem Alter immer langsamer. Bei sehr jungen
Bäumen ist die Zuwachsrate an Holz am grössten. Für eine
möglichst hohe Produktion (an Brennholz) müssten sie jung
geschlagen werden. Alte und dicke Bäume sind nicht mehr
wirtschaftlich. Sie stehen nur noch herum. Bei einem Spaziergang
durch den Sihlwald oder auf Stalliker Boden von der Baldern ins
Reppischtal finden wir neben totem Holz auch prächtige dicke
Bäume. Die Wald wird hier nicht wirtschaftlich genutzt.
Und am Uto-Kulm? Die Holzerei im steilen Gelände ist defizitär.
Es dürfte nur Brennholz anfallen. Die Kosten für den Holzschlag
übersteigen den Wert des Holzes.
Bis zum 15. Dezember wurden die Holzarbeiten vom Waldbesitzer
noch nicht in Auftrag gegeben. Damit der Holzschlag weniger
einschneidend ausfallen würde, wäre nach Förster Landolt eine
Ausführung der Arbeiten in Etappen denkbar. Der Gemeindeförster
bespricht das weitere Vorgehen mit dem Waldeigentümer mit der
Empfehlung, auf einen Teil des Holzschlages zu verzichten,
mindestens auf die Gruppe der neun nicht notwendigen Bäume.
Februar 06;
H.Z. |
|
zurück zur Startseite www.pro-uetliberg.ch |