Holzschlag am Uto-Kulm

Auf dem Üetliberg wurde abgeholzt, unübersehbar und für viele ein Ärgernis. Der wuchtige Hotelkomplex fällt jetzt weit herum viel besser ins Auge. Bist anhin ist die Frage nicht beantwortet, wie viele Bäume illegal und mit Wissen oder Hilfe des nicht zuständigen ETH-Försters geköpft und gefällt wurden.

Nachdem jetzt eine ganze Reihe von Bäumen auf der Südwestseite des Kulms für den Holzschlag angezeichnet worden sind, haben wir uns bei den zuständigen Ämtern nach den Gründen erkundigt. Daraufhin sind wir vom Leiter des Forst-
kreises 1, Dr. Theo Hegetschweiler, und dem für Stallikon zuständigen Gemeindeförster, F. Landolt, der die Bäume angezeichnet hatte, zu einer Begehung eingeladen worden. Anlässlich des Augenscheines sind wir über die geplant Fällung von 47 Bäumen ausführlich informiert worden.

Der Wald unterhalb des Kulms bis zur Gratstrasse ist Privatbesitz von G. Fry. Auf dessen Initiative hat der Gemeindförster die Bäume angezeichnet. Zwar gibt es keine gesetzliche Pflicht den Wald zu nutzen (ausser bei Borkenkäferbefall), hingegen hat der Grundeigentümer das Recht, dass ein Holzschlag bewilligt wird, sofern die Bedingungen der Waldgesetzgebung erfüllt sind: Die Waldfunktion darf nicht gefährdet, die Waldverjüngung muss gewährleistet und die Baumarten müssen standortgerecht sein.

Wer Bäume Fällen will, braucht eine Bewilligung. Diese wird mit der Anzeichnung durch den Gemeindeförster erteilt. Es wird ein Anzeichnungsprotokoll erstellt. Für flächige Räumungen wäre eine Bewilligung des kantonalen Forstdienstes (Forstkreis) erforderlich.

Im Verlauf unserer Begehung besichtigten wir die 47 angezeichneten Bäume. Nach folgenden Kriterien sind die Bäume zum Fällen freigegeben worden:

Begründung Anzahl Bäume
Wegen Sicherheit notwendig, z.B wegen Fäulnis oder Bruch von Stammteilen 10
Waldbaulich empfehlenswert  
  „Erntereif“ (dicke Bäume) 13
  Kombination „erntereif“ und Sicherheit 4
  Förderung positiver Auslese (Begünstigung guter Bäume) 5
  Negative Auslese (qualitativ schlechte Bäume) 2
  Förderung des Eibenbestandes (mehr Licht) und Freistellen von Verjüngungen 2
Arbeitstechnisch erforderlich wegen Fallrichtung im Gelände 2
Nicht erforderlich wegen Sicherheit oder Waldbau, aber Bedingungen der Waldgesetzgebung erfüllt 9
Ich möchte hier einen Kommentar zum Begriff „ernte- oder hiebreif“ anführen. Erntereife Bäume sind relativ dicke Bäume. Grundsätzlich wächst ein Baum mit zunehmendem Alter immer langsamer. Bei sehr jungen Bäumen ist die Zuwachsrate an Holz am grössten. Für eine möglichst hohe Produktion (an Brennholz) müssten sie jung geschlagen werden. Alte und dicke Bäume sind nicht mehr wirtschaftlich. Sie stehen nur noch herum. Bei einem Spaziergang durch den Sihlwald oder auf Stalliker Boden von der Baldern ins Reppischtal finden wir neben totem Holz auch prächtige dicke Bäume. Die Wald wird hier nicht wirtschaftlich genutzt.

Und am Uto-Kulm? Die Holzerei im steilen Gelände ist defizitär. Es dürfte nur Brennholz anfallen. Die Kosten für den Holzschlag übersteigen den Wert des Holzes.

Bis zum 15. Dezember wurden die Holzarbeiten vom Waldbesitzer noch nicht in Auftrag gegeben. Damit der Holzschlag weniger einschneidend ausfallen würde, wäre nach Förster Landolt eine Ausführung der Arbeiten in Etappen denkbar. Der Gemeindeförster bespricht das weitere Vorgehen mit dem Waldeigentümer mit der Empfehlung, auf einen Teil des Holzschlages zu verzichten, mindestens auf die Gruppe der neun nicht notwendigen Bäume.

Februar 06; H.Z.
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