Auf Biegen und Brechen

Erinnern Sie sich? Im Frühling 2004 hatte die Bevölkerung genug vom «Rummel auf dem Berg». Die Bekanntgabe eines Kinos am Berg hatte das Fass zum Überlaufen gebracht. Eine Petition wurde gestartet und verschiedene Kantons- und Gemeinderät/innen reichten Vorstösse ein.
So auch Frau Kantonsrätin Katharina Prelicz-Huber. In ihrem Postulat vom Juni 2004 forderte sie den Regierungsrat auf «in Zusammenarbeit mit den anliegenden Gemeinden und der Bevölkerung ein Entwicklungskonzept für den Üetliberg mit konkreten Massnahmen zu erarbeiten, das dem hohen Ruhe- und Erholungspotenzial Rechnung trägt.»

Wohlverstanden: Im Postulat wurde nicht gefordert, mit einem Nutzungskonzept den heutigen Status Quo auf dem Üetliberg zu zementieren, sondern es ging um eine Verbesserung der bereits bestehenden raumplanerischen und verkehrstechnischen Schutzmassnahmen auf dem Uto Kulm – die da sind:

  • Landwirtschaftsgebiet: Limitiert das Bauen und schützt das Plateau vor Bauten.
    Mit dem Ausbau zum Seminarhotel wurde die maximale Ausbaumöglichkeit bereits überschritten.
  • Kantonaler Aussichtspunkt: Schliesst ebenfalls die Freihaltung der Fläche ein.
  • BLN-Gebiet: Dieses muss gemäss Bundesrecht zwingend «ungeschmälert» erhalten bleiben.
  • Fahrverbot und Sperrzeiten: Schränkt den Verkehr ein.

Im Juni 2004 genügten offensichtlich diese bereits bestehenden Schutzmassnahmen nicht mehr. Frau Prelicz-Huber schreibt denn auch in ihrer Begründung: «Der Üetliberg ist der beliebteste Berg bei den Zürcherinnen und Zürchern. Das Ruhe- und Erholungspotential ist aber in den vergangenen Jahren massiv eingeschränkt worden. Viele Spaziergänger/innen und Anwohner/innen fühlen sich gestört, belästigt und beklagen sich. Dazu trägt unter anderem die stark gewachsene Zahl von Autofahrten, die zunehmenden Helikopterflüge auf den Uto Kulm, aber auch das geplante Open-Air-Kino bei.»

Seit dem Sommer 2004 hat sich G. Fry weitere Freiheiten herausgenommen und wacker den Süden und Westen das Aussichtsplateaus verbaut (Süd- und Rondoterrasse) und seinen Restaurationsbetrieb auf das Plateau ausgedehnt (Bar, Kiosk, Sonnenliegen etc.). Pro Üetliberg hat die schlafenden Behörden geweckt und Rekurse gewonnen, die bestätigen, dass diese Nutzungen und Bauten der Bewilligungen bedürfen.
Und genau das ist der springende Punkt. «Die nachträgliche Bewilligung für die ohne Bewilligung erstellten Bauten ist auf Grund der heutigen Rechtslage nicht möglich», hat der Regierungsrat im Mai 2007 richtigerweise festgehalten.

Das passt weder der Baudirektion noch Herrn G. Fry. Statt der Forderung des Postulates von Frau Prelicz-Huber zu entsprechen und Vorkehrungen zu Gunsten des Ruhe- und Erholungsbedürfnisses der Bevölkerung zu treffen, wird dem sich immer weiter ausweitenden Betriebsbedürfnis des Gastwirtes Rechnung getragen. Das von den Behörden angestrebte Nutzungskonzept will nämlich die eingangs erwähnten und heute noch bestehenden Schutzmassnahmen aufheben und ersetzen bzw. Bundesrecht umgehen. Damit sollen die illegal und widerrechtlich erstellten Bauten im Nachhinein bewilligt werden können. G. Fry wird somit für sein eigenmächtiges Vorgehen belohnt und die öffentlichen Interessen nach Ruhe und Erholung mit Füssen getreten.

So wurde und wird der Sinn und Geist des Postulates gebogen und gebrochen.
Am 9. Januar 2008 nun hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, das Postulat von Frau Prelicz-Huber als erledigt abzuschreiben.

V.B. März 2008

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