"Landschaft bedeutet mehr als nur Ort und Gegenstand wirtschaftlicher Tätigkeit; sie bildet eine der unersetzlichen Grundlagen für das leibliche und seelische Wohlbefinden des Menschen. Ursprüngliche Landschaft in ihrer Schönheit und Ausgewogenheit, mit ihrer in geologischen und kulturgeschichtlichen Zeiträumen gewachsenen Eigenart und mannigfaltig geprägten Vegetation und Fauna, stellt ein gemeinsames Gut des Volkes dar. Sie bildet nicht zuletzt eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine in der Vielgestalt der Landschaftsräume verankerte Kultur" (Bundesrat Hans Hürlimann, 1977).