"Landschaft bedeutet mehr als nur Ort und Gegenstand
wirtschaftlicher Tätigkeit; sie bildet eine der unersetzlichen
Grundlagen für das leibliche und seelische Wohlbefinden des
Menschen. Ursprüngliche Landschaft in ihrer Schönheit und
Ausgewogenheit, mit ihrer in geologischen und
kulturgeschichtlichen Zeiträumen gewachsenen Eigenart und
mannigfaltig geprägten Vegetation und Fauna, stellt ein
gemeinsames Gut des Volkes dar. Sie bildet nicht zuletzt eine
der wesentlichen Voraussetzungen für eine in der Vielgestalt der
Landschaftsräume verankerte Kultur" (Bundesrat Hans Hürlimann,
1977).
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