Verkehrs- und Nutzungskonzept

Das von der Baudirektion vorgelegte Nutzungskonzept sieht vor, die raumplanerischen Festsetzungen so zu ändern, dass die illegal erstellten und nach heute geltendem Recht nicht bewilligungsfähigen Bauten auf dem Uto Kulm nachträglich bewilligt werden können. Die Gesetzesverstösse des Bauherrn bleiben ungeahndet und werden überdies noch belohnt, indem dieser ein weiteres Aussenrestaurant abgrenzen und seinem Betrieb zuschlagen kann.

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Pro Üetliberg wurde am 24. November 2006 nebst Zürcher Heimatschutz, Pro Natura und Pro Amt vom Amt für Raumplanung und Vermessung (ARV) eingeladen, um zum vorgestellten Nutzungskonzept Stellung zu nehmen.
Hier unsere schriftliche Stellungnahme vom 19. Dezember 2006:

Stellungnahme zum Nutzungskonzept Uto Kulm

Sehr geehrte Herren

Gerne machen wir Gebrauch von Ihrer Einladung zur Stellungnahme zum Nutzungskonzept Uto Kulm und äussern uns dazu wie folgt:

Der Üetliberg liegt, wie auch in Ihrer Information festgehalten wurde, in einem mehrfach geschützten Gebiet und in einer Nichtbauzone. Der Ausbau des Kulmhotels in einer ersten (bewilligten) Bauetappe widerspricht bereits den Zielen des Schutzgebietes und überschreitet den gesetzlichen Rahmen. Er wäre in diesem Umfang nicht bewilligungsfähig gewesen, verlangen doch die Schutzbestimmungen u.a. eine ungeschmälerte Erhaltung resp. grösstmögliche Schonung des Objektes.

  • Der heutige Uto Kulm liegt im BLN-Gebiet Albiskette Reppischtal, im kantonalen Landwirtschaftsgebiet und Landschaftsschutzgebiet, in einer archäologischen Zone, ist Pflanzenschutzgebiet und kantonaler Aussichtspunkt. Diese Festlegungen bilden den grösstmöglichen Schutz und sollen nicht verändert werden.
  • Die „erste“ Ausbauetappe des Restaurantkomplexes zum Seminarhotel in der Landwirtschaftszone wird aus Gründen der Verhältnismässigkeit toleriert, ausdrücklich ohne präjudizierende Wirkung. (vgl. Plan oranger Bereich)
    Begründung: In der Landwirtschaftszone werden einmalig 30 Prozent Ausbau erlaubt.
    Zwecks Transparenz verlangen wir die Offenlegung der Ausbauten seit 1980.
  • Der im kantonalen Richtplan festgesetzte Aussichtspunkt Uto Kulm umfasst das ganze Kulmplateau und muss deshalb dauernd und ohne Einschränkung frei zugänglich bleiben (Känzeli bis Rotondo, vgl. Plan grüner Bereich).
    Begründung: Das Plateau wurde seit mindestens aber über 30 Jahre von der Öffentlichkeit unangefochten genutzt (Gewohnheitsrecht). Der Kanton Zürich soll sich daher dafür einsetzen, dass dieses Ersitzen rechtsgültig im Grundbuch eingetragen wird.

Daraus folgt:

  • Die zusätzlich ohne, oder nur mit ungenügendem Bewilligungsverfahren erstellten Bauten ausserhalb der „ersten“ Ausbauetappe werden nicht bewilligt. Sie verstossen gegen gesetzliche Grundlagen, sind nicht bewilligungsfähig und müssen zurückgebaut werden.
  • Ein weiterer Barbetrieb und so genannte Events auf dem Plateau, welche den dauernden, ungeschmälerten Zugang für die Öffentlichkeit beeinträchtigen, sind ausgeschlossen.
  • Über eine Selbstbedienungsausgabe mit einer Bestuhlung beschränkt auf die heutige Südterrasse muss diskutiert werden.
  • Lichtimmissionen (Aussenbeleuchtung) müssen auf ein Mindestmass beschränkt sein.
  • Helikopteranflüge sind nicht zulässig.
  • Das Fahrverbot gemäss RR-Beschlüssen Nr. 2832, vom 29. Juli 1981, und Nr. 285, vom 26. Januar 1983 bleiben in Kraft.

Im Verlauf des Planungsverfahrens sollen auch die Möglichkeiten der Überführung der Kulmliegenschaft in die öffentliche Hand geprüft werden. Mit dem Eigentümer der Kulmliegenschaft müssen Verhandlungen aufgenommen werden, um eines der bedeutendsten Naturdenkmäler des Kantons Zürich ungeschmälert zu erhalten.

Das geltende Recht ist auf dem Uto-Kulm klar verletzt worden. Wir wehren uns mit Nachdruck dagegen, dass nachträglich mit einer Änderung der Gesetzesgrundlagen die Verstösse legalisiert werden sollen. Auch mit einer solchen Anpassung bleiben nicht bewilligte Bauten nach höherem Recht nicht bewilligungsfähig.

Den weiteren Entscheidungsträgern darf kein falsches Bild der Situation auf dem Uto-Kulm vorgespiegelt werden. Deshalb bestehen wir darauf, dass bei der Weiterführung Ihres Planungsverfahrens unbewilligte Bauten in den Plänen entsprechend deutlich gekennzeichnet werden. Eine unvollständige und einseitige Darstellung der Situation käme einer Begünstigung des privaten Besitzers gleich.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Margrith Gysel, Präsidentin „Pro Üetliberg“



 


Pro Üetliberg wurde bei der Anhörung betreffend das neue Verkehrskonzept mit einbezogen. Wir anerkennen das ehrliche Bemühen der Verkehrspolizei, das Verkehrsproblem auf dem Üetliberg in den Griff zu bekommen. Nur: Wenn die Mittel fehlen, um eine genügende Kontrolle durchzuführen und wenn keine Sanktionen folgen, dann nützt das beste Konzept nichts. Es braucht den politischen Willen, die geplanten Massnahmen auch wirklich durchzusetzen.

Wir haben auch immer nicht nur ein Verkehrs- sondern ein generelles Nutzungskonzept gefordert. Nun scheint bereits eine Arbeitsgruppe der Baudirektion am Wekr zu sein, die sich Gedanken macht über eine Umzonung des Üetlibergs in eine Erholungszone. Der Verdacht besteht, dass damit der regierungsrätliche Rekursentscheid gegen das Kino am Berg 2005 umgangen werden soll.

Wir haben Frau Regierungsrätin D. Fierz mitgeteilt, dass wir in dieser Arbeitsgruppe auch vertreten sein möchten. Ebenso wurde im Kantonsrat am 29. August 2005 diesbezüglich eine Anfrage gemacht.

08.09.2006 Pressemitteilung Pro Üetliberg zur Medienmitteilung des Regierungsrates
08.09.2006 Medienmitteilung des Regierungsrates betreffend Nutzungsprojekt auf dem Üetliberg
07.07.2006 Antwort von Regierungsrat Notter auf unser Schreiben
04.12.2005 Pressemitteilung betreffend Umzonungsabsichten des Regierungsrates
02.12.2005 Tagesanzeiger: "Regierung will Situation beim Kulm klären"
23.11.2005 Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage "Umzonungsabsichten des Regierungsrates"
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