Stellungnahme zum
Nutzungskonzept Uto Kulm
Sehr geehrte Herren
Gerne machen wir Gebrauch von
Ihrer Einladung zur Stellungnahme zum Nutzungskonzept Uto Kulm
und äussern uns dazu wie folgt:
Der Üetliberg liegt, wie auch
in Ihrer Information festgehalten wurde, in einem mehrfach
geschützten Gebiet und in einer Nichtbauzone. Der Ausbau des
Kulmhotels in einer ersten (bewilligten) Bauetappe widerspricht
bereits den Zielen des Schutzgebietes und überschreitet den
gesetzlichen Rahmen. Er wäre in diesem Umfang nicht
bewilligungsfähig gewesen, verlangen doch die Schutzbestimmungen
u.a. eine ungeschmälerte Erhaltung resp. grösstmögliche Schonung
des Objektes.
- Der heutige Uto Kulm liegt
im BLN-Gebiet Albiskette Reppischtal, im kantonalen
Landwirtschaftsgebiet und Landschaftsschutzgebiet, in einer
archäologischen Zone, ist Pflanzenschutzgebiet und
kantonaler Aussichtspunkt. Diese Festlegungen bilden den
grösstmöglichen Schutz und sollen nicht verändert werden.
- Die „erste“ Ausbauetappe
des Restaurantkomplexes zum Seminarhotel in der
Landwirtschaftszone wird aus Gründen der
Verhältnismässigkeit toleriert, ausdrücklich ohne
präjudizierende Wirkung. (vgl. Plan oranger Bereich)
Begründung: In der Landwirtschaftszone werden
einmalig 30 Prozent Ausbau erlaubt.
Zwecks Transparenz verlangen wir die Offenlegung der
Ausbauten seit 1980.
- Der im kantonalen
Richtplan festgesetzte Aussichtspunkt Uto Kulm umfasst das
ganze Kulmplateau und muss deshalb dauernd und ohne
Einschränkung frei zugänglich bleiben (Känzeli bis Rotondo,
vgl. Plan grüner Bereich).
Begründung: Das Plateau wurde seit mindestens aber
über 30 Jahre von der Öffentlichkeit unangefochten genutzt
(Gewohnheitsrecht). Der Kanton Zürich soll sich daher dafür
einsetzen, dass dieses Ersitzen rechtsgültig im Grundbuch
eingetragen wird.
Daraus folgt:
- Die zusätzlich ohne, oder
nur mit ungenügendem Bewilligungsverfahren erstellten Bauten
ausserhalb der „ersten“ Ausbauetappe werden nicht bewilligt.
Sie verstossen gegen gesetzliche Grundlagen, sind nicht
bewilligungsfähig und müssen zurückgebaut werden.
- Ein weiterer Barbetrieb
und so genannte Events auf dem Plateau, welche den
dauernden, ungeschmälerten Zugang für die Öffentlichkeit
beeinträchtigen, sind ausgeschlossen.
- Über eine
Selbstbedienungsausgabe mit einer Bestuhlung beschränkt auf
die heutige Südterrasse muss diskutiert werden.
- Lichtimmissionen
(Aussenbeleuchtung) müssen auf ein Mindestmass beschränkt
sein.
- Helikopteranflüge sind
nicht zulässig.
- Das Fahrverbot gemäss
RR-Beschlüssen Nr. 2832, vom 29. Juli 1981, und Nr. 285, vom
26. Januar 1983 bleiben in Kraft.
Im Verlauf des
Planungsverfahrens sollen auch die Möglichkeiten der Überführung
der Kulmliegenschaft in die öffentliche Hand geprüft werden. Mit
dem Eigentümer der Kulmliegenschaft müssen Verhandlungen
aufgenommen werden, um eines der bedeutendsten Naturdenkmäler
des Kantons Zürich ungeschmälert zu erhalten.
Das geltende Recht ist auf dem
Uto-Kulm klar verletzt worden. Wir wehren uns mit Nachdruck
dagegen, dass nachträglich mit einer Änderung der
Gesetzesgrundlagen die Verstösse legalisiert werden sollen. Auch
mit einer solchen Anpassung bleiben nicht bewilligte Bauten nach
höherem Recht nicht bewilligungsfähig.
Den weiteren
Entscheidungsträgern darf kein falsches Bild der Situation auf
dem Uto-Kulm vorgespiegelt werden. Deshalb bestehen wir darauf,
dass bei der Weiterführung Ihres Planungsverfahrens unbewilligte
Bauten in den Plänen entsprechend deutlich gekennzeichnet
werden. Eine unvollständige und einseitige Darstellung der
Situation käme einer Begünstigung des privaten Besitzers gleich.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Margrith Gysel, Präsidentin „Pro Üetliberg“

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| Pro Üetliberg
wurde bei der Anhörung betreffend das neue Verkehrskonzept mit
einbezogen. Wir anerkennen das ehrliche Bemühen der
Verkehrspolizei, das Verkehrsproblem auf dem Üetliberg in den
Griff zu bekommen. Nur: Wenn die Mittel fehlen, um eine
genügende Kontrolle durchzuführen und wenn keine Sanktionen
folgen, dann nützt das beste Konzept nichts. Es braucht den
politischen Willen, die geplanten Massnahmen auch wirklich
durchzusetzen. Wir haben
auch immer nicht nur ein Verkehrs- sondern ein generelles
Nutzungskonzept gefordert. Nun scheint bereits eine
Arbeitsgruppe der Baudirektion am Wekr zu sein, die sich
Gedanken macht über eine Umzonung des Üetlibergs in eine
Erholungszone. Der Verdacht besteht, dass damit der
regierungsrätliche Rekursentscheid gegen das Kino am Berg 2005
umgangen werden soll.
Wir haben Frau Regierungsrätin
D. Fierz mitgeteilt, dass wir in dieser Arbeitsgruppe auch
vertreten sein möchten. Ebenso wurde im Kantonsrat am 29. August
2005 diesbezüglich eine Anfrage gemacht. |