Kino am Berg

2004 Kino auf dem Plateau (Juli/August) mit dem Segen von Stallikon.
2005 Stallikon erteilt baurechtliche Bewilligung nachdem Baudirektion (Fierz) ein ordentliches Bewilligungsverfahren gefordert hatte (und dann das Gesuch auch absegnete).
Rekurs von Pro Üetliberg. Gutheissung durch den RR (gegen Stallikon und BD trotz massiver Fürsprache des Amtes für Raumplanung und Vermessung mit Herrn Gabathuler).
29.06.2005 Beschwerde von G.Fry ans Verwaltungsgericht
12.12.2005 Materielle Abweisung (fehlende Standortgebundenheit…)
Kein neues Gesuch von G.Fry. Dafür Indoorkino im ohne Bewilligung erstellten Terrassenrestaurant.

Wesentlich für unseren Einsatz gegen ein Kino sind nicht rechtliche Ansprüche, sondern ideelle Zielsetzungen: Erhaltung der Begehbarkeit des Aussichtspunktes Uto Kulm, Schutz des Naherholungsgebietes vor Immissionen, Schutz des BLN-Gebietes mit seiner Flora und Fauna.


zurück zur Startseite www.pro-uetliberg.ch