Aufsichtsbeschwerde

Aufsichtsbeschwerde an den Kantonsrat

Antwort der Geschäftsprüfungskommission

Weil Baugesuche für bereits erstellte Bauten auf dem Uto Kulm auf Eis gelegt wurden, reichte Pro Üetliberg im Juni 2006 eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat ein.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK), an die unsere Beschwerde nach einigem Hin und Her überwiesen worden war, hat Pro Üetliberg im November ihre Schlussfolgerungen zukommen lassen (vrgl. Artikel «Rechtsverzögerung» auf Seite 2). In einer ersten Stellungnahme bemerkte sie, dass sowohl Regierungsrat wie Baudirektion zu zögerlich vorgegangen seien (Behandlung der Baugesuche, Nutzungsänderung auf dem Plateau), was im Hinblick auf rechtsgleiche Rechtsanwendung als bedenklich betrachtet werden könne. Das eingeleitete Planungsverfahren über die Nutzungsweise des Uto Kulm hätte früher in die Wege geleitet werden sollen. Weiter schrieb die GPK, dass sie dem Regierungsrat nahelege sicherzustellen, dass bis zum Abschluss des laufenden Planungsverfahrens die geltende Rechtsordnung inklusive Strafbestimmungen beachtet bzw. durchgesetzt werde, und die Baudirektion ihre Aufsichtsfunktion gegenüber der zuständigen Gemeinde entsprechend wahrnehme.

Deutliche Worte, die der Präsident der GPK, Heinrich Wuhrmann, direkt Pro Üetliberg zukommen liess, mit Kopie an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und den Regierungsrat.

Zu deutlich?

Zehn Tage später schrieb Herr Wuhrmann eine «Präzisierung» – nun an den Baudirektor, Regierungsrat Kägi, mit Kopie an Pro Üetliberg.

«Präzisiert» wurde in diesem Brief insbesondere die Aussage: «Die GPK erwartet weiter, dass bis zum Abschluss des laufenden Planungsverfahrens die geltende Rechtsordnung ausnahmslos beachtet wird bzw. von den zuständigen Behörden durchgesetzt wird.» – «Um Missverständnisse zu klären», erläuterte Herr Wuhrman jetzt, dass während des laufenden Planungsverfahrens die hängigen Baubewilligungsverfahren für bereits erstellte Bauten sistiert seien und diese «nach Festsetzung des kantonalen Gestaltungsplanes weitergeführt werden sollen.»

Im Klartext: Die illegal erstellten Bauten können bis zum St. Nimmerleinstag bleiben, denn ein Abschluss des Planungsverfahrens rückt laufend weiter in die Ferne. Was hatte sich hinter den Kulissen abgespielt, wer zieht die Fäden? Wurde da Herrn Wuhrmann bedeutet, er habe sich zu weit aus dem Fenster gelehnt, so dass ihn der Mut verlassen und er darum seine im ersten Brief gemachten Aussagen zurückgenommen hat?

H.Z., März 2008


Aufsichtsbeschwerden sind möglich gegen Verfügungen und Entscheide, gegen jede Art staatlichen Nichthandelns, gegen Verschleppung von Verfahren. Die Zustände auf dem Üetliberg sind ein Musterbeispiel behördlicher Verschleppung. Giusep Fry fasst dies als Ermunterung auf, seinen Betrieb fortgesetzt ohne die erforderlichen Bewilligungen zu erweitern.

Mit Eingabe vom 26. Juni 2006 hat Pro Üetliberg beim Regierungsrat Aufsichtsbeschwerde erhoben gegen die Bau- und Planungskommission Stallikon und gegen die Baudirektion des Kantons Zürich wegen Nichtentscheidens betreffend verschiedener Bauten auf dem Uto-Kulm, ihrer Duldung ohne baurechtliche Bewilligung und informeller Sistierung von Baugesuchen. Daraufhin wurde ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, und auch Pro Üetliberg äusserte sich am 8. November 2006 zur Stellungnahme der Gegenparteien.

Dann geschah in der Angelegenheit vorläufig nichts mehr.

Nach der Kantonsverfassung übt der Kantonsrat die Aufsicht über Regierungsrat und Verwaltung aus.

Wir reichten daher am 1. Februar 2007 der Geschäftsleitung des Kantonsrates eine Aufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung ein mit im Wesentlichen folgenden Anträgen:

  •  der Regierungsrat sei anzuweisen, die Beschwerde vom 26.6.2006 unverzüglich zu behandeln.
  •  Über die Baugesuche der ohne Bewilligung erstellten Bauten sei ohne Verzug zu entscheiden.
  •  Die nicht bewilligten Leuchtkörper (Turm und Boden) seien bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Bewilligung auszuschalten.

Wir rügten in unseren Ausführungen nochmals ausführlich das Fehlen rechtskräftiger Grundlagen für zahlreiche Bauten, die Nutzungsänderung auf dem Plateau und die Erweiterung des Barbetriebes, welche gemäss Regierungsratsbeschluss bewilligungspflichtig sind. Insbesondere verwiesen wir auch auf das Planungs- und Baugesetz, welches Behandlungsfristen von zwei bis vier Monaten für baurechtliche Entscheidungen vorsieht und keine Sistierung von Bewilligungsverfahren bis zum St.Nimmerleinstag. Das laufende Verfahren der Nutzungsplanung, mit dem der Regierungsrat die Sistierung der Baugesuche begründet, ist schon jetzt im Verzug zum vorgesehenen Zeitplan und wird bestimmt Jahre dauern.

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat unsere Beschwerde der Geschäftsprüfungskommission zur Erledigung überwiesen.

Hat diese Beschwerde an den Kantonsrat geholfen, dem Regierungsrat Beine zu machen?

Der Regierunsrat hat nun am 7. März 2007 die erste, an ihn ergangene Aufsichtsbeschwerde behandelt. Als Quintessenz, die im mehrseitigen Protokoll nachzulesen ist, hat er einen ganz besonderen juristischer Dreh gefunden, um nicht entscheiden zu müssen: Eine Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerde sei eine besondere Form des Rekurses und dafür sei die Baurekurskommission zuständig. Dieser wurde unsere Beschwerde überwiesen.

Die Baurekurskommission II hat relativ rasch reagiert. Sie hat Pro Üetliberg die Legitimation zu einem Rekurs abgesprochen (kein Verbandsbeschwerderecht) und ist nicht auf den so genannten Rekurs (unsere Aufsichtsbeschwerde!) eingetreten. Von einer Rücküberweisung an den Regierungsrat wurde abgesehen. Der Regierungsrat habe sich schon zur Aufsichtsbeschwerde geäussert.

Wir sind gespannt, wie sich die die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates zu unserer Eingabe äussert.


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