Aktuell
|
|
12. Januar 2009 |
Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde
Die Entscheide der Baurekurskommission sind nun (endlich)
endgültig:
- Die ohne Bewilligung erstellte
Selbstbedienungsausgabe (Kiosk) muss
abgebrochen werden.
- Über die nachträglich eingereichten Baugesuche für die
illegal erstellten Bauten ist beförderlich zu entscheiden.
Diese Entscheide wurden von Hotelier G. Fry
an das Verwaltungsgericht weitergezogen.
Dieses hat rasch gehandelt und am 18. Dez.
2008 beschlossen:
Kiosk
Die Beschwerde von G. Fry wurde abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht ging auf die
Argumente des Beschwerdeführers nicht ein.
Dieser hatte sich beispielsweise mit dem
merkwürdigen Argument, dass Abbruch- und
Wiederherstellungskosten sich auf mindestens
Fr. 250'000.– belaufen würden, gegen
einen Rückbau gewehrt. (Wer hatte denn G. Fry befohlen, einen Kiosk ohne Bewilligung
zu bauen?)
Das Gericht hielt fest, dass ein öffentliches
Interesse an der Freihaltung des Areals vor
zonenfremden Bauten bestehe, solange es im
Landwirtschaftsgebiet liege. Im Entscheid
werden die schwerwiegenden Verstösse
gegen die Nutzungsordnung vermerkt. Diese
Verstösse verlangen nach der Beurteilung des
Verwaltungsgerichtes nach einer Wiederherstellung
des rechtmässigen Zustandes
grundsätzlich ohne Verzug.
Von der Möglichkeit, den Entscheid an das
Bundesgericht weiterzuziehen, hat G. Fry
keinen Gebrauch gemacht.
Er wurde nach dem Bekanntwerden des
Urteils rasch von Baudirektor Kägi empfangen,
damit dieser aus erster/ Hand erfahren
durfte, dass er, G. Fry, gewillt sei, die Baute
sofort zu entfernen. Über einen Kuhhandel
steht in der entsprechenden Medienmitteilung
vom 23. Januar nichts. Inzwischen ist
das Ding des Anstosses ja medienwirksam
beseitigt worden.
Bauten und Nutzungen ohne
baurechtliche Bewilligung
Das Verwaltungsgericht trat auf den Antrag
von G. Fry, der Entscheid der Baurekurskommission
sei aufzuheben und die Sistierung
der Baugesuche sei zu bestätigen, nicht ein.
Ein Weiterzug des Beschlusses an das
Bundesgericht ist ausgeschlossen; er ist
somit rechtsgültig.
Der Entscheid der Baurekurskommission
richtete sich in erster Linie gegen die Baudirektion,
welche die Sistierung der Gesuche
verfügt hatte. Diese verzichtete auf einen
Weiterzug ans Verwaltungsgericht. Sie muss
nun die Anordnung der Baurekurskommission
vollziehen und die
Verfahren betreffend
Baugesuche für die illegal erstellten Bauten
und die unbewilligten Nutzungen umgehend
fortsetzen und beförderlich beschliessen. Sie
darf also nicht warten, bis allenfalls dereinst
eine Richtplanänderung in Kraft ist. Genau
so hat dies auch die Eidgenössische Natur und
Heimatschutzkommission gefordert.
|
|
|
28. September 2008 |
Rekurs und Rechtsverweigerungs-/
Rechtsverzögerungsbeschwerde
Die Baurekurskommission (BRK II) hat am 19. August entschieden:
Der ohne Bewilligung errichtete Kiosk muss abgebrochen werden.
Und am 2. September hat sie festgehalen: Über alle nachträglich
eingereichten Baugesuche für die illegal erstellten Bauten muss
beförderlich entschieden werden.
Kiosk
Der erste Entscheid betrifft den so genannten Kiosk, die
Ausgabestelle für das Gartenrestaurant, die unendliche
Geschichte (siehe Info Sept. 2007).
Für diesen illegalen Kiosk, der während des laufenden
Planungsverfahrens sogar noch verschoben und vergrössert wurde
(um Platz zu schaffen für weitere Restaurantplätze), hatte die
Baudirektion Kanton Zürich eine Ausnahmebewilligung verweigert.
Auf eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wurde
hingegen einstweilen verzichtet. Die in der Folge zuständige
Bau- und Planungskommission Stallikon befand, dass die Baute bis
längstens 31. Mai 2009 stehenbleiben könne.
Sowohl den umstrittenen Verzicht auf Erlass eines
Beseitigungsbefehls als auch die Sistierung der baurechtlichen
Bewilligungsverfahren hatten die Baudirektion und die Bau- und
Planungskommission Stallikon mit der den Uto Kulm betreffenden
Richt- und Nutzungsplanung begründet.
Im Entscheid der BRK II zu unserem Rekurs wird Giusep Fry nun
aufgefordert, den Kiosk innerhalb von 60 Tagen ab Rechtskraft
des Erlasses zu beseitigen. Wird der Entscheid an das
Verwaltungsgericht weiter gezogen, hat dies aufschiebende
Wirkung.
Folgende Gesichtspunkte werden in der Begründung zum
Abbruchbefehl durch die BRK aufgeführt: Der Kiosk auf dem
Plateau des Uto Kulm befinde sich in der Landwirtschaftszone und
erweise sich dort als zonenwidrig, was in schwer wiegender Weise
gegen das Raumplanungsgesetz verstosse. Der Ausgang des
laufenden Planungsverfahrens (Gestaltungsplan und
Richtplanänderung) sei ungewiss und es sei nicht in kurzer oder
wenigstens absehbarer Zeit mit neuen verbindlichen
planungsrechtlichen Grundlagen zu rechnen. Es sei im Gegenteil
ein langwieriger Fortgang des Planungsverfahrens zu erwarten,
obwohl dieses schon über zwei Jahre dauere, so dass die
Rechtsgrundlagen im Frühling 2009 dieselben sein werden wie
heute, womit sich das Vorgehen der Bau- und Planungskommission
als unhaltbar erweise und zu einer Verfestigung der bestehenden
Rechtswidrigkeit führe. Solches könne offenkundig nicht
geschützt werden.
Illegal erstellte Bauten
Der zweite Entscheid der richtet sich gegen die Baudirektion
Kanton Zürich. Diese hat, wie schon erwähnt, alle baurechtlichen
Bewilligungsverfahren für die ohne Bewilligung erstellten Bauten
und Anlagen mit dem Hinweis auf die laufende Planung für ein
Nutzungskonzept sistiert. Zu Unrecht, wie die BRK II nun
festgehalten hat. Die BRK II hat die Baudirektion Zürich (und
auch die Stalliker Baubehörde) angewiesen, sämtliche hängigen
nachträglichen baurechtlichen Bewilligungsverfahren auf dem Uto
Kulm umgehend fortzusetzen und beförderlich zu behandeln,
namentlich die Bewilligungsverfahren betreffend Bauvorhaben und
Nutzungsänderungen.
Im Wesentlichen betrifft dies das Südterrassenrestaurant, die
Verglasung darunter, die Rondoterrasse, Boden- und Turmleuchten
Barbetrieb auf dem Plateau und weitere Nutzungsänderungen.
In der Begründung hält die BRK fest, dass ein Sistieren der
Bauverfahren auf Grund des Verbotes der Rechtsverzögerung
lediglich dann zulässig ist, wenn die neue Vorschrift bereits
beschlossen oder zumindest aufgelegt ist. Auch wird wieder auf
den ungewissen Ausgang des zweistufigen Planungsverfahrens
(Richtplanänderung, Gestaltungsplan) hingewiesen, u.a. auch
deshalb, weil der Üetliberg Bestandteil eines Gebietes der
Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung sei (BLN
1306). Es sei im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mal
ausgeschlossen, dass die Verwirklichung des Gestaltungsplanes
gesamthaft scheitere, was die Überprüfung der nachträglichen
Baugesuche nach heute geltendem Recht zur Folge hätte. Die
informelle Sistierung der Bewilligungsverfahren sei ein Akt der
Rechtsverzögerung und stelle damit ein Verstoss gegen Artikel 29
der Bundesverfassung dar.
BV Art. 29, Abs.1: Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts-
und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte
Behandlung sowie Beurteilung innert angemessener Frist.
Regierungsrat Markus Kägi ist gefordert: Eine
unmissverständliche Haltung zum geltenden Recht und klare
Anweisungen an die wurstelnden Chefbeamten der Baudirektion tun
Not. Der Regierungsrat hat in seiner Antwort vom 9. Mai 2007 auf
die Anfrage der Kantonsrätinnen Eva Torp und Kathrin Prelicz
festgehalten: “ Die nachträgliche Bewilligung für die ohne
Bewilligung erstellten Bauten ist auf Grund der heutigen
Rechtslage nicht möglich.“
Es geht nicht um die Wurst
Will Pro Üetliberg den Wanderern den Kafi oder die Wurst im
Gartenrestaurant vermiesen, wie dies Giusep Fry in den Medien
vorgejammert hat?
Nein, wir sind nicht so lustfeindlich. Fry hat sich den Zugang
zur letzten Ausgabestelle für die Aussenbewirtschaftung mit
seiner baurechtswidrig erstellten Südterrasse selbst verbaut.
Noch etwas weiter zurück wurden die Üetliberggänger im
Kulmrestaurant selbst gern zu Kafi und Nussgipfel empfangen.
Pro Üetliberg will, dass alle Wanderer in Zukunft die Aussicht
wieder rundum frei geniessen können, auch nach Westen. Dass das
Plateau für die Öffentlichkeit begehbar bleibt, entsprechend
bestehender gesetzlicher Voraussetzungen (Aussichtspunkt gemäss
kantonalem Richtplan, BLN-Gebiet, Erlass der Gemeinde Stallikon
von 1986).
H.Z.
|
|
|
18. September 2008 |
Der unbewilligte Autoverkehr ist nach wie vor ein grosses
Problem. Auch die Sperrzeiten werden nicht beachtet.
Deshalb stellt Ihnen Pro Üetliberg
ein Verkehrsbeobachtungs-Formular
zur Verfügung, das Sie
schnell und umkompliziert ausfüllen können. |
|
|
8. Mai 2008
» Öffentliche Auflage
» Machen Sie mit!
» Einwendungsvorschlag |
Kanton Zürich belohnt illegales
Bauen auf dem Üetliberg
Stellungnahme von Pro Üetliberg zur öffentlichen Auflage
„Änderung des kantonalen Richtplanes“ und „Kantonaler
Gestaltungsplan Uto Kulm“ vom 2. Mai 2008Das von der Baudirektion vorgelegte Nutzungskonzept sieht vor,
die raumplanerischen Festsetzungen so zu ändern, dass die
illegal erstellten und nach heute geltendem Recht nicht
bewilligungsfähigen Bauten auf dem Uto Kulm nachträglich
bewilligt werden können. Die Gesetzesverstösse des Bauherrn
bleiben ungeahndet und werden überdies noch belohnt, indem
dieser ein weiteres Aussenrestaurant abgrenzen und seinem
Betrieb zuschlagen kann.
Die illegale Bautätigkeit begann vor rund fünf Jahren mit dem
Bau der Verglasungen von Südterrasse und Rondoterrasse. Diese
Plätze waren bis dahin beliebte Ausflugsziele, weil von dort die
schöne Aussicht und - auf der Südterrasse - windgeschützt die
Sonne genossen werden konnte. Die Bauten raubten dem
Aussichtsplateau ihr Herzstück. In die Schlagzeilen geriet auch
die Verschiebung und Vergrösserung des Kiosks, in Tat und
Wahrheit ein eigentlicher Selbstbedienungsausschank. Weil der
Uto Kulm in einer Nichtbauzone liegt, können diese Neubauten
gemäss heutigem Recht gar nicht bewilligt werden. Das hat auch
der Regierungsrat des Kantons Zürich im Mai 2007 erklärt. Bar-
und Restaurationsbetrieb sowie Events im Freien und
Helikopterlandungen führten zu weiteren Einschränkungen für die
Erholungssuchenden. Daneben ist der seit Jahren trotz Fahrverbot
und Sperrzeiten zunehmende Motorfahrzeugverkehr ein grosses
Problem.
Die heute noch geltenden raumplanerischen Festsetzungen auf dem
Uto Kulm sehen vor, dass das ehemalige Restaurant nur einmal um
einen Drittel hätte ausgebaut werden dürfen. Diese Quote wurde
mit dem Umbau zum Seminarhotel im 2002 bereits mehr als
ausgeschöpft. Das verbleibende Plateau wäre also vor weiteren
Bauten geschützt gewesen und für die Öffentlichkeit in beinahe
allen Richtungen begehbar geblieben. Allein: Es fehlte den
zuständigen Behörden am Willen, diese Vorschriften auch
durchzusetzen.
Das vor einer Woche vorgelegte Nutzungskonzept gibt vor, die
Probleme zwischen Gastwirtschaftsbetrieb und öffentlicher
Nutzung zu regeln und zu entflechten. Tatsächlich aber werden
die gesetzlichen Grundlagen so geändert, dass die
gesetzeswidrigen Bauten im Nachhinein bewilligt werden können.
Mehr noch: das bereits heute betriebene zweite Aussenrestaurant
darf einen zusätzlichen Teil des Plateaus beanspruchen. Und der
verbleibende öffentliche Raum kann ausserdem vom Hotelier für
private Events und Helikopterlandungen gesperrt werden. Für die
Bevölkerung gesichert bleibt lediglich ein Wanderweg.
Der zulässige Motorfahrzeugverkehr wird mit 4'000 Fahrten pro
Jahr gegenüber der heutigen Regelung verdreifacht. Sperrzeiten
zwischen 11 und 18 Uhr dürfen mit Begründung umgangen werden.
Die neue Regelung ist eine Bankrotterklärung des Rechtstaates,
der das Recht nicht durchsetzen will, sondern anpasst, um
unbequemen Entscheidungen aus dem Weg zu gehen. Über das heute
noch geltende, die freie Begehbarkeit des Aussichtsplateaus
besser schützende Recht steht in den Auflagepapieren natürlich
nichts. Die Tatsache, dass der Uto Kulm in einer Landschaft von
nationaler Bedeutung liegt, wird nur beiläufig erwähnt, dass er
sich in einem kantonalen Landschaf
Pro Üetliberg lehnt daher das geplante Konzept ab und wird sich
mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass der rechtsmässige
Zustand auf dem Uto Kulm wieder hergestellt wird.
Für den Vorstand von Pro Üetliberg
Dr. Margrith Gysel, Präsidentin
|
|
|
März 2008 |
Das Knonaueramt schaltet um aufs Velo
Im Knonaueramt werden bis am 1. Juli 2008 Unterschriften für ein
durchgehendes und sicheres Velonetz (Alltags-Radwegnetz)
gesammelt.
Im Zusammenhang mit der kommenden Eröffnung der A4 durchs
Knonaueramt planen zurzeit viele Gemeinden flankierende
Massnahmen. Damit eröffnet sich eine einmalige Chance,
gleichzeitig ein durchgehendes und sicheres Alltags-Radwegnetz
in diese Planung einzubeziehen und zu realisieren. Das
Radwegnetz soll an Attraktivität gewinnen und möglichst viele
Menschen zum Radfahren animieren.
Der Üetliberg wie auch das Knonaueramt sind wichtige und
attraktive Naherholungsgebiete und Ausflugsziele. Die
Velo-Verbindung Waldegg–Reppischtal ist jedoch überaus
gefährlich. Auch aus diesem Grund unterstützt Pro Üetliberg
nebst zehn weiteren Organisationen und Parteien diese Petition
(CVP, EVP, Grüne, Grünliberale und SP, alle Knonaueramt; Forum
Rifferswil, Lebensraum Knonauer Amt, Pro Amt., Pro Velo Kanton
Zürich und Umwelt Forum Wettswil). Mehr Informationen finden Sie
auf der Website
www.velo-amt.ch.
Wir bitten Sie den
Petitionsbogen herunterzuladen, ihn auszufüllen und ihn
an die angegebene Adresse zurückzusenden.
Herzlichen Dank! |
08. November 2007
20.00 UhrRestaurant
Waldesruh, Uitikon Waldegg
(gleich neben der Bahnstation SZU)
|
Vortrag von Dr. Fabio Bontadina
Allgemeine ökologische
Auswirkungen künstlicher Beleuchtung
Die künstliche Beleuchtung der Siedlungsräume in der Nacht hat
stark zugenommen. Um herauszufinden, welches die Folgen für
Tiere und Pflanzen sind, haben Grün Zürich und das Amt für
Städtebau eine Studie in Auftrag gegeben. Es ist die erste
Arbeit dieser Art im deutschsprachigen Raum. Ihre Verfasser sind
Fabio Bontadina und Therese Hotz.
Fabio Bontadina, Dr. phil. nat. teilt seine Arbeit zwischen der
Beratungsstelle SWILD mit Schwerpunkten Wildtierforschung,
Siedlungsökologie, Artenschutz, Informatik, Biostatistik,
Kommunikation und der Universität Bern, wo er in der Abteilung
Conservation Biology tätig ist.
Der Vortrag ist öffentlich. Alle sind dazu herzlich
eingeladen. |
|
|
2007 |
Das hat Pro Üetliberg bereits erreicht:
Lesen
Sie weiter ... |
|
|
Juli 2007 |
Langsam wird es ganz schön eng!
-
Fotodokumentation Juli 2007 |
|
|
Mai 2007 |
Der Kiosk - auch eine unendliche
Geschichte
Im April 2007 wurde der nicht bewilligte Verpflegungskiosk auf
dem Uto Kulm abgerissen. Ebenfalls ohne Bewilligung wurde ein
neuer, grösserer Bau auf der Ostseite des Aussichtsturmes
aufgestellt.
Lesen Sie weiter ... |
|
|
2007 |
Aufsichtsbeschwerden
sind möglich gegen Verfügungen und Entscheide, gegen jede Art
staatlichen Nichthandelns, gegen Verschleppung von Verfahren.
Die Zustände auf dem Üetliberg sind ein Musterbeispiel
behördlicher Verschleppung. Giusep Fry fasst dies als
Ermunterung auf, seinen Betrieb fortgesetzt ohne die
erforderlichen Bewilligungen zu erweitern.
Lesen Sie weiter ... |
|
|
2006 und 2007 |
Glanzpunkte aus Vorstössen unserer
Parlamentarier/innen
Das Thema Üetliberg – Uto Kulm war dieses Jahr auch Gegenstand
zahlreicher Anfragen unserer Parlamentarier/innen im Kantonsrat
wie im Gemeinderat der Stadt Zürich.
Interessant lesen sich denn auch die Antworten ... |
|
|
31. Januar 2007 |
Sistierung der Baubewilligungen für
UTO-Kulm: Aufsichtsbeschwerde
Der Verein Pro Üetliberg hat heute beim
Kantonsrat Beschwerde erhoben.
Lesen sie weiter ... |
|
|
>> Zum
Archiv |
| |
Wir zählen auf Sie!
Die finanziellen Folgen unseres
Engagements sind beträchtlich, weil es grösstenteils auf
juristischem Terrain stattfindet. Darum: Unterstützen Sie Pro
Üetliberg mit einer Spende. Einzahlungsscheine können bezogen
werden über
vorstand@pro-uetliberg.ch.
Postcheckkonto 87-383086-6
Herzlichen Dank! |
zurück zur Startseite www.pro-uetliberg.ch |
|