Aktuell

12. Januar 2009

Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde
Die Entscheide der Baurekurskommission sind nun (endlich) endgültig:

  • Die ohne Bewilligung erstellte Selbstbedienungsausgabe (Kiosk) muss abgebrochen werden.
  • Über die nachträglich eingereichten Baugesuche für die illegal erstellten Bauten ist beförderlich zu entscheiden.

Diese Entscheide wurden von Hotelier G. Fry an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses hat rasch gehandelt und am 18. Dez. 2008 beschlossen:

Kiosk

Die Beschwerde von G. Fry wurde abgewiesen. Das Verwaltungsgericht ging auf die Argumente des Beschwerdeführers nicht ein. Dieser hatte sich beispielsweise mit dem merkwürdigen Argument, dass Abbruch- und Wiederherstellungskosten sich auf mindestens Fr. 250'000.– belaufen würden, gegen einen Rückbau gewehrt. (Wer hatte denn G. Fry befohlen, einen Kiosk ohne Bewilligung zu bauen?)

Das Gericht hielt fest, dass ein öffentliches Interesse an der Freihaltung des Areals vor zonenfremden Bauten bestehe, solange es im Landwirtschaftsgebiet liege. Im Entscheid werden die schwerwiegenden Verstösse gegen die Nutzungsordnung vermerkt. Diese Verstösse verlangen nach der Beurteilung des Verwaltungsgerichtes nach einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes grundsätzlich ohne Verzug.

Von der Möglichkeit, den Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen, hat G. Fry keinen Gebrauch gemacht.

Er wurde nach dem Bekanntwerden des Urteils rasch von Baudirektor Kägi empfangen, damit dieser aus erster/ Hand erfahren durfte, dass er, G. Fry, gewillt sei, die Baute sofort zu entfernen. Über einen Kuhhandel steht in der entsprechenden Medienmitteilung vom 23. Januar nichts. Inzwischen ist das Ding des Anstosses ja medienwirksam beseitigt worden.

Bauten und Nutzungen ohne baurechtliche Bewilligung

Das Verwaltungsgericht trat auf den Antrag von G. Fry, der Entscheid der Baurekurskommission sei aufzuheben und die Sistierung der Baugesuche sei zu bestätigen, nicht ein. Ein Weiterzug des Beschlusses an das Bundesgericht ist ausgeschlossen; er ist somit rechtsgültig.

Der Entscheid der Baurekurskommission richtete sich in erster Linie gegen die Baudirektion, welche die Sistierung der Gesuche verfügt hatte. Diese verzichtete auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht. Sie muss nun die Anordnung der Baurekurskommission vollziehen und die
Verfahren betreffend Baugesuche für die illegal erstellten Bauten und die unbewilligten Nutzungen umgehend fortsetzen und beförderlich beschliessen. Sie darf also nicht warten, bis allenfalls dereinst eine Richtplanänderung in Kraft ist. Genau so hat dies auch die Eidgenössische Natur und Heimatschutzkommission gefordert.


28. September 2008

Rekurs und Rechtsverweigerungs-/ Rechtsverzögerungsbeschwerde

Die Baurekurskommission (BRK II) hat am 19. August entschieden: Der ohne Bewilligung errichtete Kiosk muss abgebrochen werden. Und am 2. September hat sie festgehalen: Über alle nachträglich eingereichten Baugesuche für die illegal erstellten Bauten muss beförderlich entschieden werden.

Kiosk
Der erste Entscheid betrifft den so genannten Kiosk, die Ausgabestelle für das Gartenrestaurant, die unendliche Geschichte (siehe Info Sept. 2007).

Für diesen illegalen Kiosk, der während des laufenden Planungsverfahrens sogar noch verschoben und vergrössert wurde (um Platz zu schaffen für weitere Restaurantplätze), hatte die Baudirektion Kanton Zürich eine Ausnahmebewilligung verweigert. Auf eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes wurde hingegen einstweilen verzichtet. Die in der Folge zuständige Bau- und Planungskommission Stallikon befand, dass die Baute bis längstens 31. Mai 2009 stehenbleiben könne.
Sowohl den umstrittenen Verzicht auf Erlass eines Beseitigungsbefehls als auch die Sistierung der baurechtlichen Bewilligungsverfahren hatten die Baudirektion und die Bau- und Planungskommission Stallikon mit der den Uto Kulm betreffenden Richt- und Nutzungsplanung begründet.

Im Entscheid der BRK II zu unserem Rekurs wird Giusep Fry nun aufgefordert, den Kiosk innerhalb von 60 Tagen ab Rechtskraft des Erlasses zu beseitigen. Wird der Entscheid an das Verwaltungsgericht weiter gezogen, hat dies aufschiebende Wirkung.
Folgende Gesichtspunkte werden in der Begründung zum Abbruchbefehl durch die BRK aufgeführt: Der Kiosk auf dem Plateau des Uto Kulm befinde sich in der Landwirtschaftszone und erweise sich dort als zonenwidrig, was in schwer wiegender Weise gegen das Raumplanungsgesetz verstosse. Der Ausgang des laufenden Planungsverfahrens (Gestaltungsplan und Richtplanänderung) sei ungewiss und es sei nicht in kurzer oder wenigstens absehbarer Zeit mit neuen verbindlichen planungsrechtlichen Grundlagen zu rechnen. Es sei im Gegenteil ein langwieriger Fortgang des Planungsverfahrens zu erwarten, obwohl dieses schon über zwei Jahre dauere, so dass die Rechtsgrundlagen im Frühling 2009 dieselben sein werden wie heute, womit sich das Vorgehen der Bau- und Planungskommission als unhaltbar erweise und zu einer Verfestigung der bestehenden Rechtswidrigkeit führe. Solches könne offenkundig nicht geschützt werden.

Illegal erstellte Bauten
Der zweite Entscheid der richtet sich gegen die Baudirektion Kanton Zürich. Diese hat, wie schon erwähnt, alle baurechtlichen Bewilligungsverfahren für die ohne Bewilligung erstellten Bauten und Anlagen mit dem Hinweis auf die laufende Planung für ein Nutzungskonzept sistiert. Zu Unrecht, wie die BRK II nun festgehalten hat. Die BRK II hat die Baudirektion Zürich (und auch die Stalliker Baubehörde) angewiesen, sämtliche hängigen nachträglichen baurechtlichen Bewilligungsverfahren auf dem Uto Kulm umgehend fortzusetzen und beförderlich zu behandeln, namentlich die Bewilligungsverfahren betreffend Bauvorhaben und Nutzungsänderungen.
Im Wesentlichen betrifft dies das Südterrassenrestaurant, die Verglasung darunter, die Rondoterrasse, Boden- und Turmleuchten Barbetrieb auf dem Plateau und weitere Nutzungsänderungen.

In der Begründung hält die BRK fest, dass ein Sistieren der Bauverfahren auf Grund des Verbotes der Rechtsverzögerung lediglich dann zulässig ist, wenn die neue Vorschrift bereits beschlossen oder zumindest aufgelegt ist. Auch wird wieder auf den ungewissen Ausgang des zweistufigen Planungsverfahrens (Richtplanänderung, Gestaltungsplan) hingewiesen, u.a. auch deshalb, weil der Üetliberg Bestandteil eines Gebietes der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung sei (BLN 1306). Es sei im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mal ausgeschlossen, dass die Verwirklichung des Gestaltungsplanes gesamthaft scheitere, was die Überprüfung der nachträglichen Baugesuche nach heute geltendem Recht zur Folge hätte. Die informelle Sistierung der Bewilligungsverfahren sei ein Akt der Rechtsverzögerung und stelle damit ein Verstoss gegen Artikel 29 der Bundesverfassung dar.

BV Art. 29, Abs.1: Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie Beurteilung innert angemessener Frist.

Regierungsrat Markus Kägi ist gefordert: Eine unmissverständliche Haltung zum geltenden Recht und klare Anweisungen an die wurstelnden Chefbeamten der Baudirektion tun Not. Der Regierungsrat hat in seiner Antwort vom 9. Mai 2007 auf die Anfrage der Kantonsrätinnen Eva Torp und Kathrin Prelicz festgehalten: “ Die nachträgliche Bewilligung für die ohne Bewilligung erstellten Bauten ist auf Grund der heutigen Rechtslage nicht möglich.“


Es geht nicht um die Wurst

Will Pro Üetliberg den Wanderern den Kafi oder die Wurst im Gartenrestaurant vermiesen, wie dies Giusep Fry in den Medien vorgejammert hat?
Nein, wir sind nicht so lustfeindlich. Fry hat sich den Zugang zur letzten Ausgabestelle für die Aussenbewirtschaftung mit seiner baurechtswidrig erstellten Südterrasse selbst verbaut. Noch etwas weiter zurück wurden die Üetliberggänger im Kulmrestaurant selbst gern zu Kafi und Nussgipfel empfangen.

Pro Üetliberg will, dass alle Wanderer in Zukunft die Aussicht wieder rundum frei geniessen können, auch nach Westen. Dass das Plateau für die Öffentlichkeit begehbar bleibt, entsprechend bestehender gesetzlicher Voraussetzungen (Aussichtspunkt gemäss kantonalem Richtplan, BLN-Gebiet, Erlass der Gemeinde Stallikon von 1986).

H.Z.
 


18. September 2008 Der unbewilligte Autoverkehr ist nach wie vor ein grosses Problem. Auch die Sperrzeiten werden nicht beachtet.
Deshalb stellt Ihnen Pro Üetliberg ein Verkehrsbeobachtungs-Formular zur Verfügung, das Sie schnell und umkompliziert ausfüllen können.

8. Mai 2008

» Öffentliche Auflage
» Machen Sie mit!

» Einwendungsvorschlag

Kanton Zürich belohnt illegales Bauen auf dem Üetliberg

Stellungnahme von Pro Üetliberg zur öffentlichen Auflage „Änderung des kantonalen Richtplanes“ und „Kantonaler Gestaltungsplan Uto Kulm“ vom 2. Mai 2008

Das von der Baudirektion vorgelegte Nutzungskonzept sieht vor, die raumplanerischen Festsetzungen so zu ändern, dass die illegal erstellten und nach heute geltendem Recht nicht bewilligungsfähigen Bauten auf dem Uto Kulm nachträglich bewilligt werden können. Die Gesetzesverstösse des Bauherrn bleiben ungeahndet und werden überdies noch belohnt, indem dieser ein weiteres Aussenrestaurant abgrenzen und seinem Betrieb zuschlagen kann.

Die illegale Bautätigkeit begann vor rund fünf Jahren mit dem Bau der Verglasungen von Südterrasse und Rondoterrasse. Diese Plätze waren bis dahin beliebte Ausflugsziele, weil von dort die schöne Aussicht und - auf der Südterrasse - windgeschützt die Sonne genossen werden konnte. Die Bauten raubten dem Aussichtsplateau ihr Herzstück. In die Schlagzeilen geriet auch die Verschiebung und Vergrösserung des Kiosks, in Tat und Wahrheit ein eigentlicher Selbstbedienungsausschank. Weil der Uto Kulm in einer Nichtbauzone liegt, können diese Neubauten gemäss heutigem Recht gar nicht bewilligt werden. Das hat auch der Regierungsrat des Kantons Zürich im Mai 2007 erklärt. Bar- und Restaurationsbetrieb sowie Events im Freien und Helikopterlandungen führten zu weiteren Einschränkungen für die Erholungssuchenden. Daneben ist der seit Jahren trotz Fahrverbot und Sperrzeiten zunehmende Motorfahrzeugverkehr ein grosses Problem.

Die heute noch geltenden raumplanerischen Festsetzungen auf dem Uto Kulm sehen vor, dass das ehemalige Restaurant nur einmal um einen Drittel hätte ausgebaut werden dürfen. Diese Quote wurde mit dem Umbau zum Seminarhotel im 2002 bereits mehr als ausgeschöpft. Das verbleibende Plateau wäre also vor weiteren Bauten geschützt gewesen und für die Öffentlichkeit in beinahe allen Richtungen begehbar geblieben. Allein: Es fehlte den zuständigen Behörden am Willen, diese Vorschriften auch durchzusetzen.
Das vor einer Woche vorgelegte Nutzungskonzept gibt vor, die Probleme zwischen Gastwirtschaftsbetrieb und öffentlicher Nutzung zu regeln und zu entflechten. Tatsächlich aber werden die gesetzlichen Grundlagen so geändert, dass die gesetzeswidrigen Bauten im Nachhinein bewilligt werden können. Mehr noch: das bereits heute betriebene zweite Aussenrestaurant darf einen zusätzlichen Teil des Plateaus beanspruchen. Und der verbleibende öffentliche Raum kann ausserdem vom Hotelier für private Events und Helikopterlandungen gesperrt werden. Für die Bevölkerung gesichert bleibt lediglich ein Wanderweg.

Der zulässige Motorfahrzeugverkehr wird mit 4'000 Fahrten pro Jahr gegenüber der heutigen Regelung verdreifacht. Sperrzeiten zwischen 11 und 18 Uhr dürfen mit Begründung umgangen werden.
Die neue Regelung ist eine Bankrotterklärung des Rechtstaates, der das Recht nicht durchsetzen will, sondern anpasst, um unbequemen Entscheidungen aus dem Weg zu gehen. Über das heute noch geltende, die freie Begehbarkeit des Aussichtsplateaus besser schützende Recht steht in den Auflagepapieren natürlich nichts. Die Tatsache, dass der Uto Kulm in einer Landschaft von nationaler Bedeutung liegt, wird nur beiläufig erwähnt, dass er sich in einem kantonalen Landschaf

Pro Üetliberg lehnt daher das geplante Konzept ab und wird sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass der rechtsmässige Zustand auf dem Uto Kulm wieder hergestellt wird.

Für den Vorstand von Pro Üetliberg
Dr. Margrith Gysel, Präsidentin
 


März 2008 Das Knonaueramt schaltet um aufs Velo

Im Knonaueramt werden bis am 1. Juli 2008 Unterschriften für ein durchgehendes und sicheres Velonetz (Alltags-Radwegnetz) gesammelt.
Im Zusammenhang mit der kommenden Eröffnung der A4 durchs Knonaueramt planen zurzeit viele Gemeinden flankierende Massnahmen. Damit eröffnet sich eine einmalige Chance, gleichzeitig ein durchgehendes und sicheres Alltags-Radwegnetz in diese Planung einzubeziehen und zu realisieren. Das Radwegnetz soll an Attraktivität gewinnen und möglichst viele Menschen zum Radfahren animieren.
Der Üetliberg wie auch das Knonaueramt sind wichtige und attraktive Naherholungsgebiete und Ausflugsziele. Die Velo-Verbindung Waldegg–Reppischtal ist jedoch überaus gefährlich. Auch aus diesem Grund unterstützt Pro Üetliberg nebst zehn weiteren Organisationen und Parteien diese Petition (CVP, EVP, Grüne, Grünliberale und SP, alle Knonaueramt; Forum Rifferswil, Lebensraum Knonauer Amt, Pro Amt., Pro Velo Kanton Zürich und Umwelt Forum Wettswil). Mehr Informationen finden Sie auf der Website www.velo-amt.ch.
Wir bitten Sie den Petitionsbogen herunterzuladen, ihn auszufüllen und ihn  an die angegebene Adresse zurückzusenden.
Herzlichen Dank!
08. November 2007
20.00 Uhr

Restaurant Waldesruh, Uitikon Waldegg
(gleich neben der Bahnstation SZU)
 

Vortrag von Dr. Fabio Bontadina

Allgemeine ökologische Auswirkungen künstlicher Beleuchtung

Die künstliche Beleuchtung der Siedlungsräume in der Nacht hat stark zugenommen. Um herauszufinden, welches die Folgen für Tiere und Pflanzen sind, haben Grün Zürich und das Amt für Städtebau eine Studie in Auftrag gegeben. Es ist die erste Arbeit dieser Art im deutschsprachigen Raum. Ihre Verfasser sind Fabio Bontadina und Therese Hotz.

Fabio Bontadina, Dr. phil. nat. teilt seine Arbeit zwischen der Beratungsstelle SWILD mit Schwerpunkten Wildtierforschung, Siedlungsökologie, Artenschutz, Informatik, Biostatistik, Kommunikation und der Universität Bern, wo er in der Abteilung Conservation Biology tätig ist.


Der Vortrag ist öffentlich. Alle sind dazu herzlich eingeladen.

2007 Das hat Pro Üetliberg bereits erreicht:  Lesen Sie weiter ...

Juli 2007 Langsam wird es ganz schön eng! - Fotodokumentation Juli 2007

Mai 2007 Der Kiosk - auch eine unendliche Geschichte
Im April 2007 wurde der nicht bewilligte Verpflegungskiosk auf dem Uto Kulm abgerissen. Ebenfalls ohne Bewilligung wurde ein neuer, grösserer Bau auf der Ostseite des Aussichtsturmes aufgestellt. Lesen Sie weiter ...

2007 Aufsichtsbeschwerden sind möglich gegen Verfügungen und Entscheide, gegen jede Art staatlichen Nichthandelns, gegen Verschleppung von Verfahren. Die Zustände auf dem Üetliberg sind ein Musterbeispiel behördlicher Verschleppung. Giusep Fry fasst dies als Ermunterung auf, seinen Betrieb fortgesetzt ohne die erforderlichen Bewilligungen zu erweitern. Lesen Sie weiter ...

2006 und 2007 Glanzpunkte aus Vorstössen unserer Parlamentarier/innen
Das Thema Üetliberg – Uto Kulm war dieses Jahr auch Gegenstand zahlreicher Anfragen unserer Parlamentarier/innen im Kantonsrat wie im Gemeinderat der Stadt Zürich.
Interessant lesen sich denn auch die Antworten ...

31. Januar 2007 Sistierung der Baubewilligungen für UTO-Kulm: Aufsichtsbeschwerde
Der Verein Pro Üetliberg hat heute beim Kantonsrat Beschwerde erhoben. Lesen sie weiter ...

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