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Sistierung der Baubewilligungen für UTO-Kulm: Aufsichtsbeschwerde

Der Verein „Pro Üetliberg“ hat heute beim Kantonsrat Beschwerde erhoben wegen Nichtbehandlung seiner Aufsichtsbeschwerde durch den Regierungsrat. Und zwar handelt es sich um die Aufsichtsbeschwerde, die Pro Üetliberg bereits am 20. Juni 2006 gegen die Baudirektion und die Gemeinde Stallikon eingereicht hat und über die der Regierungsrat bis heute nicht entschieden hat.

Der Hotelier des UTO Kulm hat in den letzten Jahren viel gebaut und weiter ausgebaut, von einem gewissen Punkt an ohne Bewilligungen. Er musste damit rechnen, dass diese Bauten, die ihm erhebliche Mehreinnahmen brachten, nicht bewilligungsfähig sind. Sie verstossen gegen verschiedene Schutzbestimmungen und sind nicht zonenkonform.

Erst nachdem „Pro Üetliberg“ auf die Bewilligungspflicht aufmerksam gemacht hatte, forderte die Gemeinde Stallikon vom Hotelier sehr zögerlich Baugesuche für bereits bestehende und genutzte Bauten ein.
Diese Baugesuche liegen nun seit Monaten, teils seit fast einem Jahr unbehandelt bei der Baudirektion, sistiert „im Hinblick aufs neue Nutzungskonzept“, das zwischenzeitlich in Angriff genommen worden war. Und dieses Schicksal der Sistierung teilt auch die beim Regierungsrat hängige Aufsichtsbeschwerde, die doch eigentlich den Vorinstanzen Beine machen müsste.

Dies ist ein rechtswidriger und rechtsstaatlich bedenklicher Zustand. Die Rechte der Öffentlichkeit werden damit krass missachtet und ein folgenschweres Präjudiz geschaffen. Zudem setzen sich Baudirektion und Regierungsrat dem Vorwurf der Willkür und der Begünstigung aus, anstatt sich als vom Volk gewählte Behörde des in sie gesetzten Vertrauens würdig zu erweisen.

Da es absehbar ist, dass es bis zur Festsetzung des Nutzungskonzeptes (mit Änderungen der Richt- und Nutzngsplanung) mit allfälligen Rekursverfahren noch einige Zeit dauern wird, verlangt nun „Pro Üetliberg“ erneut eine unverzügliche Behandlung der Baugesuche.

Im kantonalen Richtplan wurde der UTO Kulm seinerzeit als kantonaler Aussichtspunkt bezeichnet und zu seinem optimalen Schutz, nämlich um Überbaubarkeit und Aussenbewirtschaftungen zu verhindern, dem kantonalen Landwirtschaftsgebiet zugewiesen. Zudem ist der UTO Kulm auch BLN-Gebiet, d.h. im Bundesinventar der erhaltenswerten Landschaften aufgeführt, und steht insoweit unter Bundesschutz.

Es wäre ein absoluter Skandal, wenn im Nachhinein, sozusagen durch die Hintertüre, mit einer Richtplanänderung die Rechtsgrundlagen so angepasst würden, dass allenfalls bisher Rechtswidriges auf dem UTO Kulm legalisiert werden könnte. Damit wäre die Rechnung des Kulm Hoteliers völlig aufgegangen, auf Kosten des Erholungsgebietes Üetliberg und der Glaubwürdigkeit unserer Regierung.


Uitikon, den 31. Januar 2007


>> Vorstösse und Verstösse auf dem Üetliberg: Ein Überblick

Verwaltungsgerichtsentscheid: Kino am Berg zu Recht nicht bewilligt!

Das Verwaltungsgericht hat den Entscheid des Regierungsrates nicht ausser Kraft gesetzt. Im Gegenteil: Der Entscheid wurde bestätigt. Zudem verlangt das Verwaltungsgericht weitergehende Abklärungen betreffend Bewilligungsfähigkeit eines Open-Air-Kinos auf dem Üetliberg. Diese müssen bei einem erneuten Projekt berücksichtigt werden. Lesen Sie dazu auch unsere ...
>> Pressemitteilung von Pro Üetliberg dazu.
>> den ganzer Entscheid können Sie hier lesen.


Weihnachtsbeleuchtung auf dem Üetliberg: Dark Sky: Üetzgi-Lichter verwirren

>> Artikel aus 20-Minuten vom 7. Dezember 2005


Rekurs gegen angekündigtes Feuerwerk

Am 2. Dezember wurde im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern für den 8. Dezember ein Feuerwerk mit 350 Feuerwerkskörpern auf dem Üetliberg angekündigt.

Da uns von "Pro Üetliberg" klar ist, dass mit jeder jetzt tolerierten Konzession ein Präjudiz geschaffen wird für ein zukünftiges Nutzungskonzept des Üetlibergs, haben wir beim Bezirksrat Affoltern Rekurs und Aufsichtsbeschwerde eingereicht, mit dem Verlangen nach aufschiebender Wirkung. 

Durch ständig wiederholte private Feuerwerke werden nicht nur die Tiere aufgescheucht, sondern die Üetlibergbewohner/innen, die Bewohner/innen der Stadt Zürich, von Sellenbüren, Stallikon etc. erfahren eine massive Störung ihrer Nachtruhe und damit eine empfindliche Einbusse an Wohlbefinden an ihrem Wohnort. Das akzeptieren wir nicht.


Regierungsrat hat Rekurs gegen Kino am Berg 2005 gutgeheissen

Der Regierungsrat hat den Rekurs des Vereins Pro Üetliberg, des Zürcher und des
Schweizerischen Heimatschutzes sowie 10 weiteren Rekurrierenden gegen das "Kino am
Berg 2005" gutgeheissen. Damit sind die baurechtlichen Bewilligungen der Gemeinde
Stallikon, der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion aufgehoben worden.

>> Pressemitteilung vom 5. Juli 2005


Petition für einen 40 Meter hohen Eichholz Kamin

>> Pressemitteilung vom 30. Juni 2005
>> "Abgasduft macht dicke Luft" weitere Informationen auf der Seite des Umwelt Forums Wettswil


 

Rekurs gegen Kino am Berg 2005

>> Pressemitteilung von Pro Üetliberg vom 11. März 2005


«Kino am Berg 2005»: Bewilligung erteilt

>> Affolternonline vom 19. Februar 2005
>> Pressemitteilung der Baudirektion vom 18. Februar 2005
>> Regionaljournal vom 18. Februar 2005


Busse für den Kinobetreiber vom Statthalteramt Affoltern am Albis

>> Regionaljournal vom 10. Februar 2005
>> Pressemitteilung von Pro Üetliberg dazu

>> Bussenverfügung vom 18. Januar 2005


Unruhe auf dem Üetliberg...
Projekt 'Kino am Berg'


Am Heiligabend, während eines kurzen, freien Momentes, blätterte ich durch den Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern. Da fiel mein Blick auf die Ausschreibung "Stallikon / Hotel-Restaurant Uto Kulm / Projekt "Kino am Berg". Sofort stellte ich mir die Frage: Warum wird dieses Projekt am Heiligabend ausgeschrieben?

Nachdem was während der letzten Jahre auf unserem Üetli alles passiert ist, liegt der Verdacht nahe, dass der "Fryherr vom Üetliberg" bewusst dieses Datum für die Ausschreibung gewählt hat, um möglichst unauffällig seine Pläne voranzutreiben! Denn wer liest schon den Amtsanzeiger während der Weihnachtstage oder des Jahreswechsels? Wenn dann am 3. Januar 2005 für die meisten der Alltag wieder beginnt, wird kaum einer alte Zeitungen aus dem vorherigen Jahr studieren. Und wer jetzt seine Freizeit nutzen will um die mögliche Einsichtnahme zu tätigen steht vor geschlossenen Türen. Denn die Gemeindekanzlei wird die Arbeit erst am 3. Januar 2005 wieder aufnehmen. Vorüber ist bis dann gut die Hälfte der 20 tägigen Frist zur Anforderung der baurechtlichen Entscheide (ohne welche das Rekursrecht verwirkt ist!)

Es ist zu hoffen, dass die rekursberechtigten Privatpersonen und Vereine aufmerksam die amtlichen Anzeigen verfolgen. Denn ohne einen breit abgestützten Widerstand wird die Oase der Ruhe, die unschätzbar wertvolle Naherholungszone je länger je mehr zu einem "Event-Park", respektive zum "Disneyland uf em Üetli". Und dies zum Schaden der Natur, der Tierwelt und den zahlreichen Ruhe suchenden Menschen der Region.

Othmar Metzger, Stallikon


Kino am Berg 2005: Schelte für den Gemeinderat Stallikon

Das Kino am Berg 2005 bedarf keiner baurechtlichen Bewilligung, davon ist der Gemeinderat Stallikon gegen besseres Wissen ausgegangen.

Aus einem Schreiben der Baudirektion des Kantons Zürich an den Gemeinderat Stallikon vom 7. Dezember 2004 geht hervor, dass das Projekt gegenüber dem "reduzierten Projekt 2004" jedoch deutlich vergrössert wurde:

  • Es sind 60% mehr Besucher vorgesehen;
  • die Einrichtungen wie Kinobestuhlung und Leinwand sollen nicht mehr abgebaut, sondern fix belassen werden.

Jetzt wurde der Gemeinderat Stallikon von Frau Regierungsrätin Fierz zurückgepfiffen. Der Kinobetreiber sei für sein ursprüngliches Projekt "Kino am Berg" von der Gemeinde Stallikon im Frühjahr 2004 dahingehend falsch beraten worden, er könne das Kino ohne eine ordentliche baurechtliche Bewilligung betreiben. Dieser habe dann Vorbereitungsarbeiten getätigt, welche ihm einen Schaden von Fr. 100'000.- verursacht habe, wenn er den Kinobetrieb nicht hätte durchführen können. Aus diesem Grund hat die Baudirektion ein reduziertes Kinoprojekt ohne ordentliches raumplanungsrechtliches Bewilligungsverfahren bewilligt - mit der ausdrücklichen Beschränkung für das Jahr 2004.

Weiter schreibt Frau Fierz an den Gemeinderat Stallikon: "Mit der neuen "Eingabe" gemäss Ihrem Schreiben vom 5. Oktober 2004 sind die nötigen Formalitäten in keiner Hinsicht erfüllt. Wie das ARV (Amt für Raumplanung und Vermessung, Anmerkung durch uns) Ihrem Präsidenten bereits früher mündlich mitgeteilt hat, ist für das Jahr 2005 ein baurechtliches Bewilligungsverfahren mit Ausschreibung, Aussteckung und ordentlicher Rechtsmittelfrist (ohne Entzug der aufschiebenden Wirkung) durchzuführen."
Und: "Nachdem Ihnen und der Gesuchstellerschaft die Rechtslage seit Mai 2004 bekannt ist, kann für das "Kino am Berg 2005" keine verfahrensmässige Sonderlösung mehr in Aussicht gestellt werden."

>> Hier finden Sie das Schreiben der Baudirektion, RR Fierz


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