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Sistierung der Baubewilligungen für
UTO-Kulm: Aufsichtsbeschwerde
Der Verein „Pro Üetliberg“ hat
heute beim Kantonsrat Beschwerde erhoben wegen Nichtbehandlung
seiner Aufsichtsbeschwerde durch den Regierungsrat. Und zwar
handelt es sich um die Aufsichtsbeschwerde, die Pro Üetliberg
bereits am 20. Juni 2006 gegen die Baudirektion und die Gemeinde
Stallikon eingereicht hat und über die der Regierungsrat bis
heute nicht entschieden hat.
Der Hotelier des UTO Kulm hat in den letzten Jahren viel gebaut
und weiter ausgebaut, von einem gewissen Punkt an ohne
Bewilligungen. Er musste damit rechnen, dass diese Bauten, die
ihm erhebliche Mehreinnahmen brachten, nicht bewilligungsfähig
sind. Sie verstossen gegen verschiedene Schutzbestimmungen und
sind nicht zonenkonform.
Erst nachdem „Pro Üetliberg“ auf die Bewilligungspflicht
aufmerksam gemacht hatte, forderte die Gemeinde Stallikon vom
Hotelier sehr zögerlich Baugesuche für bereits bestehende und
genutzte Bauten ein.
Diese Baugesuche liegen nun seit Monaten, teils seit fast einem
Jahr unbehandelt bei der Baudirektion, sistiert „im Hinblick
aufs neue Nutzungskonzept“, das zwischenzeitlich in Angriff
genommen worden war. Und dieses Schicksal der Sistierung teilt
auch die beim Regierungsrat hängige Aufsichtsbeschwerde, die
doch eigentlich den Vorinstanzen Beine machen müsste.
Dies ist ein rechtswidriger und rechtsstaatlich bedenklicher
Zustand. Die Rechte der Öffentlichkeit werden damit krass
missachtet und ein folgenschweres Präjudiz geschaffen. Zudem
setzen sich Baudirektion und Regierungsrat dem Vorwurf der
Willkür und der Begünstigung aus, anstatt sich als vom Volk
gewählte Behörde des in sie gesetzten Vertrauens würdig zu
erweisen.
Da es absehbar ist, dass es bis zur Festsetzung des
Nutzungskonzeptes (mit Änderungen der Richt- und Nutzngsplanung)
mit allfälligen Rekursverfahren noch einige Zeit dauern wird,
verlangt nun „Pro Üetliberg“ erneut eine unverzügliche
Behandlung der Baugesuche.
Im kantonalen Richtplan wurde der UTO Kulm seinerzeit als
kantonaler Aussichtspunkt bezeichnet und zu seinem optimalen
Schutz, nämlich um Überbaubarkeit und Aussenbewirtschaftungen zu
verhindern, dem kantonalen Landwirtschaftsgebiet zugewiesen.
Zudem ist der UTO Kulm auch BLN-Gebiet, d.h. im Bundesinventar
der erhaltenswerten Landschaften aufgeführt, und steht insoweit
unter Bundesschutz.
Es wäre ein absoluter Skandal, wenn im Nachhinein, sozusagen
durch die Hintertüre, mit einer Richtplanänderung die
Rechtsgrundlagen so angepasst würden, dass allenfalls bisher
Rechtswidriges auf dem UTO Kulm legalisiert werden könnte. Damit
wäre die Rechnung des Kulm Hoteliers völlig aufgegangen, auf
Kosten des Erholungsgebietes Üetliberg und der Glaubwürdigkeit
unserer Regierung.
Uitikon, den 31. Januar 2007
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>> Vorstösse und Verstösse auf dem Üetliberg: Ein Überblick
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Verwaltungsgerichtsentscheid: Kino am
Berg zu Recht nicht bewilligt!
Das Verwaltungsgericht hat den
Entscheid des Regierungsrates nicht ausser Kraft gesetzt. Im
Gegenteil: Der Entscheid wurde bestätigt. Zudem verlangt das
Verwaltungsgericht weitergehende Abklärungen betreffend
Bewilligungsfähigkeit eines Open-Air-Kinos auf dem Üetliberg.
Diese müssen bei einem erneuten Projekt berücksichtigt werden.
Lesen Sie dazu auch unsere ...
>> Pressemitteilung von Pro Üetliberg dazu.
>> den ganzer Entscheid können Sie hier lesen.
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Weihnachtsbeleuchtung auf dem
Üetliberg: Dark Sky: Üetzgi-Lichter verwirren
>> Artikel aus 20-Minuten vom 7. Dezember 2005
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Rekurs gegen angekündigtes Feuerwerk
Am 2. Dezember wurde im
Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern für den 8. Dezember ein
Feuerwerk mit 350 Feuerwerkskörpern auf dem Üetliberg
angekündigt.
Da uns von "Pro Üetliberg" klar
ist, dass mit jeder jetzt tolerierten Konzession ein Präjudiz
geschaffen wird für ein zukünftiges Nutzungskonzept des
Üetlibergs, haben wir beim Bezirksrat Affoltern Rekurs und
Aufsichtsbeschwerde eingereicht, mit dem Verlangen nach
aufschiebender Wirkung.
Durch ständig wiederholte private Feuerwerke werden nicht nur
die Tiere aufgescheucht, sondern die Üetlibergbewohner/innen,
die Bewohner/innen der Stadt Zürich, von Sellenbüren, Stallikon
etc. erfahren eine massive Störung ihrer Nachtruhe und damit
eine empfindliche Einbusse an Wohlbefinden an ihrem Wohnort. Das
akzeptieren wir nicht.
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Regierungsrat hat Rekurs gegen Kino
am Berg 2005 gutgeheissen
Der Regierungsrat hat den
Rekurs des Vereins Pro Üetliberg, des Zürcher und des
Schweizerischen Heimatschutzes sowie 10 weiteren Rekurrierenden
gegen das "Kino am
Berg 2005" gutgeheissen. Damit sind die baurechtlichen
Bewilligungen der Gemeinde
Stallikon, der Volkswirtschaftsdirektion und der Baudirektion
aufgehoben worden.
>> Pressemitteilung vom 5. Juli 2005
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Petition für einen 40 Meter hohen
Eichholz Kamin
>> Pressemitteilung vom 30.
Juni 2005
>> "Abgasduft macht dicke Luft" weitere Informationen auf der
Seite des Umwelt Forums Wettswil
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Rekurs gegen Kino am Berg 2005
>> Pressemitteilung von Pro Üetliberg vom 11. März 2005
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«Kino am Berg 2005»: Bewilligung erteilt
>> Affolternonline vom 19. Februar 2005
>> Pressemitteilung der Baudirektion vom 18. Februar 2005
>> Regionaljournal vom 18. Februar 2005
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Busse für den Kinobetreiber vom
Statthalteramt Affoltern am Albis
>>
Regionaljournal vom 10. Februar 2005
>> Pressemitteilung von Pro Üetliberg dazu
>> Bussenverfügung vom 18. Januar 2005
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Unruhe auf dem Üetliberg...
Projekt 'Kino am Berg'
Am Heiligabend, während eines kurzen, freien Momentes, blätterte
ich durch den Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern. Da fiel mein
Blick auf die Ausschreibung "Stallikon / Hotel-Restaurant Uto
Kulm / Projekt "Kino am Berg". Sofort stellte ich mir die Frage:
Warum wird dieses Projekt am Heiligabend ausgeschrieben?
Nachdem was während der letzten
Jahre auf unserem Üetli alles passiert ist, liegt der Verdacht
nahe, dass der "Fryherr vom Üetliberg" bewusst dieses Datum für
die Ausschreibung gewählt hat, um möglichst unauffällig seine
Pläne voranzutreiben! Denn wer liest schon den Amtsanzeiger
während der Weihnachtstage oder des Jahreswechsels? Wenn dann am
3. Januar 2005 für die meisten der Alltag wieder beginnt, wird
kaum einer alte Zeitungen aus dem vorherigen Jahr studieren. Und
wer jetzt seine Freizeit nutzen will um die mögliche
Einsichtnahme zu tätigen steht vor geschlossenen Türen. Denn die
Gemeindekanzlei wird die Arbeit erst am 3. Januar 2005 wieder
aufnehmen. Vorüber ist bis dann gut die Hälfte der 20 tägigen
Frist zur Anforderung der baurechtlichen Entscheide (ohne welche
das Rekursrecht verwirkt ist!)
Es ist zu hoffen, dass die
rekursberechtigten Privatpersonen und Vereine aufmerksam die
amtlichen Anzeigen verfolgen. Denn ohne einen breit abgestützten
Widerstand wird die Oase der Ruhe, die unschätzbar wertvolle
Naherholungszone je länger je mehr zu einem "Event-Park",
respektive zum "Disneyland uf em Üetli". Und dies zum Schaden
der Natur, der Tierwelt und den zahlreichen Ruhe suchenden
Menschen der Region.
Othmar Metzger, Stallikon
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Kino am Berg 2005: Schelte für den
Gemeinderat Stallikon
Das Kino am Berg 2005 bedarf
keiner baurechtlichen Bewilligung, davon ist der Gemeinderat
Stallikon gegen besseres Wissen ausgegangen.
Aus einem Schreiben der
Baudirektion des Kantons Zürich an den Gemeinderat Stallikon vom
7. Dezember 2004
geht hervor, dass das Projekt gegenüber dem "reduzierten Projekt
2004" jedoch deutlich vergrössert wurde:
- Es sind 60% mehr Besucher
vorgesehen;
- die Einrichtungen wie
Kinobestuhlung und Leinwand sollen nicht mehr abgebaut,
sondern fix belassen werden.
Jetzt wurde der Gemeinderat
Stallikon von Frau Regierungsrätin Fierz zurückgepfiffen. Der
Kinobetreiber sei für sein ursprüngliches Projekt "Kino am Berg"
von der Gemeinde Stallikon im Frühjahr 2004 dahingehend falsch beraten worden, er
könne das Kino ohne eine ordentliche baurechtliche Bewilligung
betreiben. Dieser habe dann Vorbereitungsarbeiten getätigt,
welche ihm einen Schaden von Fr. 100'000.- verursacht habe, wenn
er den Kinobetrieb nicht hätte durchführen können. Aus diesem
Grund hat die Baudirektion ein reduziertes Kinoprojekt ohne
ordentliches raumplanungsrechtliches Bewilligungsverfahren bewilligt
- mit der ausdrücklichen Beschränkung für das Jahr 2004.
Weiter schreibt Frau Fierz an
den Gemeinderat Stallikon: "Mit der neuen "Eingabe" gemäss Ihrem
Schreiben vom 5. Oktober 2004 sind die nötigen Formalitäten in
keiner Hinsicht erfüllt. Wie das ARV (Amt für Raumplanung und
Vermessung, Anmerkung durch uns) Ihrem Präsidenten bereits
früher mündlich mitgeteilt hat, ist für das Jahr 2005 ein
baurechtliches Bewilligungsverfahren mit Ausschreibung,
Aussteckung und ordentlicher Rechtsmittelfrist (ohne Entzug der
aufschiebenden Wirkung) durchzuführen."
Und: "Nachdem Ihnen und der Gesuchstellerschaft die Rechtslage seit Mai 2004 bekannt ist,
kann für das "Kino am Berg 2005" keine verfahrensmässige
Sonderlösung mehr in Aussicht gestellt werden."
>>
Hier finden Sie das Schreiben der Baudirektion, RR Fierz
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