Erinnern Sie sich? Im Frühling 2004 hatte die
Bevölkerung genug vom «Rummel auf dem Berg». Die Bekanntgabe
eines Kinos am Berg hatte das Fass zum Überlaufen gebracht. Eine
Petition wurde gestartet und verschiedene Kantons- und
Gemeinderät/innen reichten Vorstösse ein.
So auch Frau Kantonsrätin Katharina Prelicz-Huber. In ihrem
Postulat vom Juni 2004 forderte sie den Regierungsrat auf «in
Zusammenarbeit mit den anliegenden Gemeinden und der Bevölkerung
ein Entwicklungskonzept für den Üetliberg mit konkreten
Massnahmen zu erarbeiten, das dem hohen Ruhe- und
Erholungspotenzial Rechnung trägt.»Wohlverstanden: Im Postulat wurde nicht gefordert, mit einem
Nutzungskonzept den heutigen Status Quo auf dem Üetliberg zu
zementieren, sondern es ging um eine Verbesserung der bereits
bestehenden raumplanerischen und verkehrstechnischen
Schutzmassnahmen auf dem Uto Kulm – die da sind:
- Landwirtschaftsgebiet: Limitiert das Bauen und schützt das
Plateau vor Bauten.
Mit dem Ausbau zum Seminarhotel wurde die maximale
Ausbaumöglichkeit bereits überschritten.
- Kantonaler Aussichtspunkt: Schliesst ebenfalls die Freihaltung
der Fläche ein.
- BLN-Gebiet: Dieses muss gemäss Bundesrecht zwingend
«ungeschmälert» erhalten bleiben.
- Fahrverbot und Sperrzeiten: Schränkt den Verkehr ein.
Im Juni 2004 genügten offensichtlich diese bereits
bestehenden Schutzmassnahmen nicht mehr. Frau Prelicz-Huber
schreibt denn auch in ihrer Begründung: «Der Üetliberg ist der
beliebteste Berg bei den Zürcherinnen und Zürchern. Das Ruhe-
und Erholungspotential ist aber in den vergangenen Jahren massiv
eingeschränkt worden. Viele Spaziergänger/innen und
Anwohner/innen fühlen sich gestört, belästigt und beklagen sich.
Dazu trägt unter anderem die stark gewachsene Zahl von
Autofahrten, die zunehmenden Helikopterflüge auf den Uto Kulm,
aber auch das geplante Open-Air-Kino bei.»
Seit dem Sommer 2004 hat sich G. Fry weitere Freiheiten
herausgenommen und wacker den Süden und Westen das
Aussichtsplateaus verbaut (Süd- und Rondoterrasse) und seinen
Restaurationsbetrieb auf das Plateau ausgedehnt (Bar, Kiosk,
Sonnenliegen etc.). Pro Üetliberg hat die schlafenden Behörden
geweckt und Rekurse gewonnen, die bestätigen, dass diese
Nutzungen und Bauten der Bewilligungen bedürfen.
Und genau das ist der springende Punkt. «Die nachträgliche
Bewilligung für die ohne Bewilligung erstellten Bauten ist auf
Grund der heutigen Rechtslage nicht möglich», hat der
Regierungsrat im Mai 2007 richtigerweise festgehalten.
Das passt weder der Baudirektion noch Herrn G. Fry. Statt der
Forderung des Postulates von Frau Prelicz-Huber zu entsprechen
und Vorkehrungen zu Gunsten des Ruhe- und Erholungsbedürfnisses
der Bevölkerung zu treffen, wird dem sich immer weiter
ausweitenden Betriebsbedürfnis des Gastwirtes Rechnung getragen.
Das von den Behörden angestrebte Nutzungskonzept will nämlich
die eingangs erwähnten und heute noch bestehenden
Schutzmassnahmen aufheben und ersetzen bzw. Bundesrecht umgehen.
Damit sollen die illegal und widerrechtlich erstellten Bauten im
Nachhinein bewilligt werden können. G. Fry wird somit für sein
eigenmächtiges Vorgehen belohnt und die öffentlichen Interessen
nach Ruhe und Erholung mit Füssen getreten.
So wurde und wird der Sinn und Geist des Postulates gebogen und
gebrochen.
Am 9. Januar 2008 nun hat der Regierungsrat dem Kantonsrat
beantragt, das Postulat von Frau Prelicz-Huber als erledigt
abzuschreiben.
V.B. März 2008 |