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Leserzuschrift an den Tagi,  Mai 2008
Üetliberg: Helikopterflüge bleiben erlaubt

TA vom 30.4.2008

Der Tagi hat für seinen Titel zum neuen Nutzungskonzept auf dem Uto Kulm einen der unglaublichen Hammerschläge in diesem Gestaltungsplan gleich selber aufs Podest gestellt: Helikopterflüge bleiben erlaubt. Das darf ja nicht wahr sein! Jahrelang regten sich die Wanderer über den Fluglärm am Berg auf, und endlich kam 2006 die frohe Botschaft der Regierung, wonach Helikopterlandungen auf dem Kulm nicht mehr zulässig seien. Und jetzt macht man wieder rechtsumkehrt, und die Helis sollen erneut aufsteigen dürfen mit Ziel Uto Kulm. Nimmt einen nur wunder, über welch undurchsichtige Kanäle und mit welchen geheimnisvollen Mitteln da hintenherum lobbiert wurde, um eine derartige und zudem peinliche Kehrtwendung der zuständigen Behörde zu erreichen! Helikopter gehören ausser in Notfällen nicht auf den Üetliberg, und zudem bestünde für die Einhaltung einer zahlenmässigen Beschränkung und einen direkten Anflug ohnehin keinerlei Gewähr; ich selber war schon auf dem Känzeli und erlebte, wie der Pilot überflüssigerweise und lärmend noch anderthalb Mal rundherum flog zwecks Winke-Winke. Hoffentlich bezieht auch der Stadtrat von Zürich klare Stellung, denn die VIPs würden nicht nur den Luftraum von Stallikon tangieren!

Auch der übrige Inhalt des neuen Konzepts ist zum Teil happig. Und wenn Herr Fry die „Beschränkung seines Eigentums nicht einfach so hinnehmen“ will, muss es dann umgekehrt die Öffentlichkeit als selbstverständlich akzeptieren, dass der Üetlibergwirt ohne Bewilligung und auch in unerlaubter Zone frisch-fröhlich baute und änderte, und nachträglich soll jetzt „einfach so“ alles brav genehmigt bzw. gar eigens für ihn umgezont werden? Eine merkwürdige Rechtsauffassung hat der Mann. Regierung und Kantonsrat können nun zeigen, ob tatsächlich alle Bürger vor den Gesetzen gleich sind oder ob die Kecken und Skrupellosen halt doch mehr erreichen.

Hans-Peter Köhli, Zürich
Leserzuschrift an Weltwoche, Juni 2006
Christoph Mörgeli, „Privatsache Uetliberg“
1. Juni 2006

Sehr geehrte Redaktoren

Mit Neugier suche ich jeweils in der „Weltwoche“ die Kolumne von Ch. Mörgeli. Inhalt und Witz gefallen mir meistens. Was er aber zum Thema „Uetliberg“ geschrieben hat, ist daneben oder deutlicher gesagt, oberflächlich.

Kein Zweifel zwar: wie Ch. Mörgeli schreibt, sind Eigentümerrechte und Gewerbefreiheit Fundamente unseres liberalen Rechtsstaates. Wenn er sich aber nur ein wenig mit den Fragen und Problemen um den Uetliberg befasst hätte, müsste er ergänzen bzw. betonen: das Privateigentum hat auch klare Grenzen einzuhalten, die gemäss den Regeln des liberalen und demokratischem Staates gesetzt worden sind. Mörgeli, dem man viel Glaubwürdigkeit einräumt, übersieht, dass sich der Inhaber des Seminar- und Lifestyl-Hotels schon mehrmals Freiheiten in Anspruch genommen, die jedem anderen Bürger verwehrt sind. Gerade das Gehabe des Gewerbetreibenden auf dem Uto-Kulm erinnert an das mittelalterliche Feudalsystem, dessen Verschwinden Mörgeli rühmt. Dazu gehört auch, dass der Herrscher des „Top of Zurich“ den Präsidenten der Gemeinde Stallikon (die u.a. zuständig ist für Baubewilligungen) in seine Dienste im Kader aufgenommen hat.

Selbstverständlich stehen dem Besitzer des Uto-Kulm-Plateaus alle Rechte eines Landeigentümers zu, „soweit er sich“, wie Mörgeli schreibt, „an die Gesetze hält“. Notorisch ist aber, dass der „kreative“ Gastwirt Giusep Fry Bewilligungen z.B. für Bauten und sog. Events nachträglich einholen muss. Bekannt ist auch, dass ihm, wenn er Uebertretungen in Angriff nahm, per Eilboten Verbote überbracht werrden mussten. Allzu oft ist für ihn die Einhaltung von Bewilligungen oder Fahrtbegrenzungen für ihn habakuk. Bussen von einigen tausend Franken wegen Missachtungen unseres liberalen Rechtsstaates, die anderen Bürgern weht täten, steckt er spielend weg

Wahrlich kein Ruhmesblatt für den Förderer der freien Marktwirtschaft, aber auch kein Glanzlicht für die „Weltwoche“.

Mit freundlichen Grüssen
H.-J. B.


PS. Der Üetliberg gehört zum Bundes-Inventar der zu erhaltenen Landschafts- und Naturdenkmäler. Ch. Mörgeli beliebt es, über die (noch vorhandene) Freizeit-Idylle zu spötteln. Mindestens so wegweisend wäre einmal die architektonische Beurteilung des Mammut-Kompelxes hoch oben auf dem Berg mit seinen Bauten, Verglasungen und Einhausungen unter Bezugnahme zum Umfeld des Üetlibergs und der Albiskette. Aber das wäre wohl zu anspruchvoll für den Polemiker vom Dienst.

Leserzuschrift an die "Grünzeit", April 2006
In der letzten Nummer "Grünzeit" war unter dem Titel "Taten statt Ideologien" ein Beitrag über den Üetlibergverein zu lesen. Es ist überaus lobenswert, was diese Üetlibergbegeisterten leisten, und ich hoffe sehr, dass sie ihre Aktivitäten zum Wohle unseres geliebten "Üezgi" auch weiterhin mit gleichem Enthusiasmus weiterführen.

Nur: Der Titel des Berichtes lässt auch Uneingeweihte erahnen, dass sich am und auf dem Berg gegenwärtig Dinge tun, welche dem schönen Bild von intakter Natur und grünem Berg nicht gerade förderlich sind. Liest man die Frontseite des Grünzeit-Heftes genauer, dann ist unten auf einem weissen Band zu lesen, was sich der "Verbund Lebensraum Zürich" zum Ziel gesetzt hat. Es heisst dort: Grün giessen - fördern - freilegen - schützen - erkunden - bemerken - erleben - entdecken - achten - betrachten - geniessen - beschreiben - finden. Die Natur will also unter anderem nicht nur erlebt und genossen, sondern auch gefördert und geschützt werden.

Wer den Üetliberg ins Herz geschlossen hat, kann deshalb nicht vor wachsenden Problemen einfach den Kopf in den Sand stecken und so tun, als sei alles in bester Ordnung. Natürlich ist es nie ein dankbares Unterfangen, idyllische und harmonische Bilder trüben zu müssen, aber nebst dem, was auf dem Berg an Positivem geschieht, ist leider auch das Negative im Begriffe, sich immer mehr auszubreiten. Diese Feststellung und das Hinterfragen der Zusammenhänge haben nun aber mit Ideologien gar nichts zu tun, sondern eben mit dem Schutz der Natur und mit der Verbindlichkeit einer Einhaltung jener Gesetze und Verordnungen, welche man just darum erlassen musste.

Auch in der Tagespresse wurden bekanntlich gewisse unliebsame Vorkommnisse im Zusammenhang mit unserem Hausberg schon thematisiert, hingegen hier will ich mich lediglich auf einen Punkt beschränken, der mehr und mehr zu einem besonderen Ärgernis wird. Der Autoverkehr nach oben zum Üetliberg auf den eigentlich mit Fahrverbot belegten Waldstrassen und auf dem Üetliberg selber hat ein Ausmass angenommen, welches die Grenze eines tolerierbaren Zubringerdienstes längst überschreitet. So waren es am Freitag, 21.4.2006, allein in der Stunde von 9 bis 10 Uhr 22 Autos (in Worten: zweiundzwanzig), welche die Kreuzung bei der Bahnstation Üetliberg hinauf oder hinunter passierten. Davon, dass die aus der SZU aussteigenden Familien ihre Kinder auf dem Weg zum Kulm hätten frei laufen lassen können, war keine Rede mehr. Gewiss handelte es sich zum Teil auch um unabdingbare Fahrten wie jene von Post, Swisscom etc., aber eine wesentliche Anzahl von Bewegungen müsste dringend mit einer restriktiveren Handhabung von Ausnahmebewilligungen und einer anderen Zulieferorganisation unterbunden werden.

Und auch eines der allerheissesten Eisen sollte wohl oder übel in einer Zeitschrift von Naturfreunden angegangen werden. Den Shuttle-Betrieb von der Station zum Kulm, wie er in einer Hotelreklame hochstaplerisch präsentiert wurde, hat die Kantonspolizei nie bewilligt, aber dennoch fahren solche Kleinbusse fröhlich hinauf und hinunter. Einzelne Zubringerfahrten für schweres Gepäck und gehbehinderte Personen sind zwar in stark limitiertem Rahmen zugestanden, aber auch diese Auflage wird keineswegs eingehalten, und jeder häufige Üetlibergbesucher wird regelmässig Zeuge von verbotenen Personentransporten. So stiegen etwa, um nicht nur in vagen Behauptungen zu sprechen, an besagtem Freitag um 9.28 Uhr nach Ankunft der SZU sechs alles andere denn gehbehinderte Personen prompt in den Shuttle um und wurden nach oben gefahren - zwischen Fussgängern und Familien hindurch, welche mit ihren Kindern die Schulferien für einen Bergbesuch benützten.

Und so weiter. Es wäre einfach zu billig, vor solchen Tatsachen und Problemen die Augen zu verschliessen, und ich hätte auf den Artikel des Üetlibergvereins auch kaum reagiert, wenn mir nicht der tendenziöse Titel in die Augen gestochen wäre. Viele Üezgi-Liebhaber, welche sich über die geschilderten Entwicklungen Sorgen machen, sind ganz "normale" Leute und keineswegs ideologisch verbrämt, doch legen sie auf das Wörtlein "schützen" im Programm der Grünzeit vielleicht etwas mehr Gewicht als der Üetlibergverein. Aber - um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen - das alles tut den positiven Leistungen des Üetlibergvereins überhaupt keinen Abbruch. Nur ist es eben meines Erachtens doch gut, wenn noch eine weitere Organisation, in welcher auch Leute der übrigen Uto-Anliegergemeinden vertreten sind, mithilft, den Üezgi vor üblen Entwicklungen zu bewahren, und so könnte man vielleicht als versöhnliches, übergeordnetes Motto hier ebenfalls das berühmte "das eine tun, das andere nicht lassen" anwenden.

Hans-Peter Köhli

 
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