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| Leserzuschrift an den Tagi, Mai 2008 |
Üetliberg: Helikopterflüge bleiben erlaubt
TA vom 30.4.2008
Der Tagi hat für seinen Titel zum neuen Nutzungskonzept auf dem
Uto Kulm einen der unglaublichen Hammerschläge in diesem
Gestaltungsplan gleich selber aufs Podest gestellt:
Helikopterflüge bleiben erlaubt. Das darf ja nicht wahr sein!
Jahrelang regten sich die Wanderer über den Fluglärm am Berg
auf, und endlich kam 2006 die frohe Botschaft der Regierung,
wonach Helikopterlandungen auf dem Kulm nicht mehr zulässig
seien. Und jetzt macht man wieder rechtsumkehrt, und die Helis
sollen erneut aufsteigen dürfen mit Ziel Uto Kulm. Nimmt einen
nur wunder, über welch undurchsichtige Kanäle und mit welchen
geheimnisvollen Mitteln da hintenherum lobbiert wurde, um eine
derartige und zudem peinliche Kehrtwendung der zuständigen
Behörde zu erreichen! Helikopter gehören ausser in Notfällen
nicht auf den Üetliberg, und zudem bestünde für die Einhaltung
einer zahlenmässigen Beschränkung und einen direkten Anflug
ohnehin keinerlei Gewähr; ich selber war schon auf dem Känzeli
und erlebte, wie der Pilot überflüssigerweise und lärmend noch
anderthalb Mal rundherum flog zwecks Winke-Winke. Hoffentlich
bezieht auch der Stadtrat von Zürich klare Stellung, denn die
VIPs würden nicht nur den Luftraum von Stallikon tangieren!
Auch der übrige Inhalt des neuen Konzepts ist zum Teil happig.
Und wenn Herr Fry die „Beschränkung seines Eigentums nicht
einfach so hinnehmen“ will, muss es dann umgekehrt die
Öffentlichkeit als selbstverständlich akzeptieren, dass der
Üetlibergwirt ohne Bewilligung und auch in unerlaubter Zone
frisch-fröhlich baute und änderte, und nachträglich soll jetzt
„einfach so“ alles brav genehmigt bzw. gar eigens für ihn
umgezont werden? Eine merkwürdige Rechtsauffassung hat der Mann.
Regierung und Kantonsrat können nun zeigen, ob tatsächlich alle
Bürger vor den Gesetzen gleich sind oder ob die Kecken und
Skrupellosen halt doch mehr erreichen.
Hans-Peter Köhli, Zürich
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| Leserzuschrift an Weltwoche, Juni 2006 |
Christoph Mörgeli,
„Privatsache Uetliberg“
1. Juni 2006
Sehr geehrte Redaktoren
Mit Neugier suche ich jeweils in der „Weltwoche“ die Kolumne von
Ch. Mörgeli. Inhalt und Witz gefallen mir meistens. Was er aber
zum Thema „Uetliberg“ geschrieben hat, ist daneben oder
deutlicher gesagt, oberflächlich.
Kein Zweifel zwar: wie Ch. Mörgeli schreibt, sind
Eigentümerrechte und Gewerbefreiheit Fundamente unseres
liberalen Rechtsstaates. Wenn er sich aber nur ein wenig mit den
Fragen und Problemen um den Uetliberg befasst hätte, müsste er
ergänzen bzw. betonen: das Privateigentum hat auch klare Grenzen
einzuhalten, die gemäss den Regeln des liberalen und
demokratischem Staates gesetzt worden sind. Mörgeli, dem man
viel Glaubwürdigkeit einräumt, übersieht, dass sich der Inhaber
des Seminar- und Lifestyl-Hotels schon mehrmals Freiheiten in
Anspruch genommen, die jedem anderen Bürger verwehrt sind.
Gerade das Gehabe des Gewerbetreibenden auf dem Uto-Kulm
erinnert an das mittelalterliche Feudalsystem, dessen
Verschwinden Mörgeli rühmt. Dazu gehört auch, dass der Herrscher
des „Top of Zurich“ den Präsidenten der Gemeinde Stallikon (die
u.a. zuständig ist für Baubewilligungen) in seine Dienste im
Kader aufgenommen hat.
Selbstverständlich stehen dem Besitzer des Uto-Kulm-Plateaus
alle Rechte eines Landeigentümers zu, „soweit er sich“, wie
Mörgeli schreibt, „an die Gesetze hält“. Notorisch ist aber,
dass der „kreative“ Gastwirt Giusep Fry Bewilligungen z.B. für
Bauten und sog. Events nachträglich einholen muss. Bekannt ist
auch, dass ihm, wenn er Uebertretungen in Angriff nahm, per
Eilboten Verbote überbracht werrden mussten. Allzu oft ist für
ihn die Einhaltung von Bewilligungen oder Fahrtbegrenzungen für
ihn habakuk. Bussen von einigen tausend Franken wegen
Missachtungen unseres liberalen Rechtsstaates, die anderen
Bürgern weht täten, steckt er spielend weg
Wahrlich kein Ruhmesblatt für den Förderer der freien
Marktwirtschaft, aber auch kein Glanzlicht für die „Weltwoche“.
Mit freundlichen Grüssen
H.-J. B.
PS. Der Üetliberg gehört zum Bundes-Inventar der zu erhaltenen
Landschafts- und Naturdenkmäler. Ch. Mörgeli beliebt es, über
die (noch vorhandene) Freizeit-Idylle zu spötteln. Mindestens so
wegweisend wäre einmal die architektonische Beurteilung des
Mammut-Kompelxes hoch oben auf dem Berg mit seinen Bauten,
Verglasungen und Einhausungen unter Bezugnahme zum Umfeld des
Üetlibergs und der Albiskette. Aber das wäre wohl zu
anspruchvoll für den Polemiker vom Dienst.
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| Leserzuschrift an die "Grünzeit",
April 2006 |
| In der letzten Nummer
"Grünzeit" war unter dem Titel "Taten statt Ideologien" ein
Beitrag über den Üetlibergverein zu lesen. Es ist überaus
lobenswert, was diese Üetlibergbegeisterten leisten, und ich
hoffe sehr, dass sie ihre Aktivitäten zum Wohle unseres
geliebten "Üezgi" auch weiterhin mit gleichem Enthusiasmus
weiterführen.
Nur: Der Titel des Berichtes lässt auch
Uneingeweihte erahnen, dass sich am und auf dem Berg gegenwärtig
Dinge tun, welche dem schönen Bild von intakter Natur und grünem
Berg nicht gerade förderlich sind. Liest man die Frontseite des
Grünzeit-Heftes genauer, dann ist unten auf einem weissen Band
zu lesen, was sich der "Verbund Lebensraum Zürich" zum Ziel
gesetzt hat. Es heisst dort: Grün giessen - fördern - freilegen
- schützen - erkunden - bemerken - erleben - entdecken - achten
- betrachten - geniessen - beschreiben - finden. Die Natur will
also unter anderem nicht nur erlebt und genossen, sondern auch
gefördert und geschützt werden.
Wer den Üetliberg ins Herz
geschlossen hat, kann deshalb nicht vor wachsenden Problemen
einfach den Kopf in den Sand stecken und so tun, als sei alles
in bester Ordnung. Natürlich ist es nie ein dankbares
Unterfangen, idyllische und harmonische Bilder trüben zu müssen,
aber nebst dem, was auf dem Berg an Positivem geschieht, ist
leider auch das Negative im Begriffe, sich immer mehr
auszubreiten. Diese Feststellung und das Hinterfragen der
Zusammenhänge haben nun aber mit Ideologien gar nichts zu tun,
sondern eben mit dem Schutz der Natur und mit der
Verbindlichkeit einer Einhaltung jener Gesetze und Verordnungen,
welche man just darum erlassen musste.
Auch in der Tagespresse
wurden bekanntlich gewisse unliebsame Vorkommnisse im
Zusammenhang mit unserem Hausberg schon thematisiert, hingegen
hier will ich mich lediglich auf einen Punkt beschränken, der
mehr und mehr zu einem besonderen Ärgernis wird. Der Autoverkehr
nach oben zum Üetliberg auf den eigentlich mit Fahrverbot
belegten Waldstrassen und auf dem Üetliberg selber hat ein
Ausmass angenommen, welches die Grenze eines tolerierbaren
Zubringerdienstes längst überschreitet. So waren es am Freitag,
21.4.2006, allein in der Stunde von 9 bis 10 Uhr 22 Autos (in
Worten: zweiundzwanzig), welche die Kreuzung bei der Bahnstation
Üetliberg hinauf oder hinunter passierten. Davon, dass die aus
der SZU aussteigenden Familien ihre Kinder auf dem Weg zum Kulm
hätten frei laufen lassen können, war keine Rede mehr. Gewiss
handelte es sich zum Teil auch um unabdingbare Fahrten wie jene
von Post, Swisscom etc., aber eine wesentliche Anzahl von
Bewegungen müsste dringend mit einer restriktiveren Handhabung
von Ausnahmebewilligungen und einer anderen Zulieferorganisation
unterbunden werden.
Und auch eines der allerheissesten Eisen
sollte wohl oder übel in einer Zeitschrift von Naturfreunden
angegangen werden. Den Shuttle-Betrieb von der Station zum Kulm,
wie er in einer Hotelreklame hochstaplerisch präsentiert wurde,
hat die Kantonspolizei nie bewilligt, aber dennoch fahren solche
Kleinbusse fröhlich hinauf und hinunter. Einzelne
Zubringerfahrten für schweres Gepäck und gehbehinderte Personen
sind zwar in stark limitiertem Rahmen zugestanden, aber auch
diese Auflage wird keineswegs eingehalten, und jeder häufige
Üetlibergbesucher wird regelmässig Zeuge von verbotenen
Personentransporten. So stiegen etwa, um nicht nur in vagen
Behauptungen zu sprechen, an besagtem Freitag um 9.28 Uhr nach
Ankunft der SZU sechs alles andere denn gehbehinderte Personen
prompt in den Shuttle um und wurden nach oben gefahren -
zwischen Fussgängern und Familien hindurch, welche mit ihren
Kindern die Schulferien für einen Bergbesuch benützten.
Und so
weiter. Es wäre einfach zu billig, vor solchen Tatsachen und
Problemen die Augen zu verschliessen, und ich hätte auf den
Artikel des Üetlibergvereins auch kaum reagiert, wenn mir nicht
der tendenziöse Titel in die Augen gestochen wäre. Viele
Üezgi-Liebhaber, welche sich über die geschilderten
Entwicklungen Sorgen machen, sind ganz "normale" Leute und
keineswegs ideologisch verbrämt, doch legen sie auf das Wörtlein
"schützen" im Programm der Grünzeit vielleicht etwas mehr
Gewicht als der Üetlibergverein. Aber - um keine
Missverständnisse aufkommen zu lassen - das alles tut den
positiven Leistungen des Üetlibergvereins überhaupt keinen
Abbruch. Nur ist es eben meines Erachtens doch gut, wenn noch
eine weitere Organisation, in welcher auch Leute der übrigen
Uto-Anliegergemeinden vertreten sind, mithilft, den Üezgi vor
üblen Entwicklungen zu bewahren, und so könnte man vielleicht
als versöhnliches, übergeordnetes Motto hier ebenfalls das
berühmte "das eine tun, das andere nicht lassen" anwenden.
Hans-Peter Köhli |
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